§ 387 BGB, Voraussetzungen
Paragraph 387 Bürgerliches Gesetzbuch

Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.


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Aufrechnung (Muster) - ETL-Rechtsanwälte

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Aufrechnung
Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB (Muster). Zu diesem Muster: Das nachstehende Formular bedarf zwingend der Anpassung auf den Einzelfall. Das Muster ist unbedingt vor Unterschrift auszufüllen, dies an den bereits dahingehend gekennzeichneten Stellen, ggf.

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

http://www.insolvenzrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/insolvenzrecht/Inso...
Es wäre unbillig, den Gläubiger, der auch etwas zur Masse schuldet, zur vollen Bezahlung seiner Schuld zu zwingen, ihn aber wegen seiner Forderung gegen den Schuldner auf die Insolvenzquote zu verweisen. Nach den Aufrechnungsvorschriften des BGB (§§ 387


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Aufrechnung in der Fallbearbeitung

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
Mitarbeiter ass. iur. Thomas Habbe. Arbeitspapiere zum Schuldrecht. Aufrechnung – §§ 387 ff. BGB. Voraussetzungen zum Verständnis: Anspruchsentstehung. Erfüllung und ihre Surrogate, §§ 362 ff. BGB. Lernziele: Möglichkeit der Aufrechnung. Zulässigkeit und

Die Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB1

http://www.rathenau.com/Aufrechnung.pdf
Ausnahmen: a) Ablösungsberechtigte können in gesetzlich geregelten Fällen aufrechnen: §§ 268 II; 1142 II,. 1150; 1249 BGB. b) Eine weitere Ausnahme ist § 406 BGB im Zusammenhang mit der Forderungsabtretung: Die. Rechtsstellung des Schuldners darf sich im

I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 € aus Vertrag A könnte ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_1.pdf
regelt; die Voraussetzungen der Aufrechnung ergeben sich aus §§ 387; 388. BGB. (Beachte die parallele Ausgestaltung bei der Anfechtung: Auch da beginnt die. Prüfung mit der Darstellung der Rechtsfolge in § 142 BGB, dann der. Anfechtungsgrund (§§ 119 ff B

Übersicht zur Aufrechnung, § 387 ff. BGB

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/emeriti/schir...
838-53382. Fragen oder Änderungsvorschläge bitte an jlostermann@yahoo.de. Übersicht zur Aufrechnung, § 387 ff. BGB. A. Voraussetzungen: I. Aufrechnungserklärung, § 388 (empfangsbedürftige WE). II. Aufrechnungslage: 1. Wechselseitige Forderungen, § 387 („

Die Aufrechnung, §§ 387 ff BGB

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/04_Erloschen_von_Schuldverhaltnis...
Die Aufrechnung, §§ 387 ff BGB. (= Tilgung zweier gleichartiger, einander gegen- überstehenden Forderungen durch Verrechnung). Voraussetzungen: Ausschluss der Aufrechnung: Gegenseitigkeit Gleichartigkeit. Gültigkeit. Fälligkeit der. Forderung des. Aufrec


Webseiten zum Paragraphen

§§ 387 ff BGB

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Methodik/387ffbgb.htm
387. [Voraussetzungen]. Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teiles aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die i

Die Aufrechnung - Aufbauschema für die Klausur - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-aufrechnung-aufbauschema-fuer-die-kla...
20.12.2017 - 387 BGB. a. Gegenseitige Forderungen. aa. Forderung des Aufrechnungsgegners gegen den Aufrechnenden (Hauptforderung). bb. Forderung des Aufrechnenden gegen den Aufrechnungsgegner (Gegenforderung). cc. Einander schulden (Ausnahmen beachten).

Aufrechnung - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/aufrechn.htm
Aufrechnung. § 387 BGB gibt dem Schuldner das Recht, mit einer eigenen Forderung (Aktivforderung oder Gegenforderung) gegen die Forderung seines Gläubigers (Passivforderung oder Hauptforderung) aufzurechnen, d.h. die Forderung seines Gläubigers zum Erlös

Du schuldest mir was! – Aufrechnung gem. §§ 387 ff. BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/aufrechnung-bgb/
22.04.2015 - Im Rechtsverkehr kommt es häufig vor, dass sich Personen gegenseitig Leistungen schulden. Wenn diese gleichartig sind, können sie gegeneinander aufgerechnet werden.

§ 387 BGB - Voraussetzungen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/387.html
387 Voraussetzungen →. Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 3: Aufrechnung › § 387

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 387 BGB
    § 387 Abs. 1 BGB oder § 387 Abs. I BGB

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