§ 388 BGB, Erklärung der Aufrechnung
Paragraph 388 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.


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Präsentationen zum Paragraphen

Aufrechnung mit verjährter Forderung

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/13052014%20-%20Elfte%20Einheit...
13.05.2014 - 389 BGB). Die Aufrechnung kann von beiden Parteien einseitig ohne Mitwirkung der jeweils anderen Partei durch Erklärung vollzogen werden (§ 388 BGB). Terminologie: Man rechnet mit der Gegenforderung gegen die Hauptforderung auf. Merke: In de


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Aufrechnung (Muster) - ETL-Rechtsanwälte

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Aufrechnung
BGB. Im Einzelfall kann die Aufrechnung ausgeschlossen sein, so u. a. wegen einer dahingehenden vorherigen Vereinbarung. Die kursiv gesetzten Zeichen stellen den eigentlichen Text der Aufrechnung dar. Im Übrigen enthält das Muster Anmerkungen, die vor en


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I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 € aus Vertrag A könnte ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_1.pdf
regelt; die Voraussetzungen der Aufrechnung ergeben sich aus §§ 387; 388. BGB. (Beachte die parallele Ausgestaltung bei der Anfechtung: Auch da beginnt die. Prüfung mit der Darstellung der Rechtsfolge in § 142 BGB, dann der. Anfechtungsgrund (§§ 119 ff B

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB - myJurazone

http://www.myjurazone.de/app/download/12663053/Aufrechnung%2C+%C2%A7%C2%A7+387+...
Entstanden ist die Forderung gegen den Aufrechnungsgegner. => Aktiv-/Gegenforderung. II. Anspruch untergegangen durch Aufrechnung gem. §§ 387 ff. BGB. 1. Erklärung, § 388 BGB. Einseitige, empfangsbedürftige WE. 2. Aufrechnungslage a). Wechselseitigkeit.

Aufrechnung in der Fallbearbeitung

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
BGB. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. 4 ass. iur. Thomas Habbe. Aufrechnungsverbot, sondern die Voraussetzungen der Aufrechnung liegen. (noch) nicht vor. bb) Aufrechnungserklärung, § 388 BGB. Die Aufrechnung

BGB Folien P17 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2010ss/bgb/BGB_Folien_P17.pdf
28.04.2010 - BGB); diese müssen daher nicht aus demselben rechtlichen Verhältnis stammen. c) Bestehen der aufrechenbaren Forderungen. Beide Forderungen müssen bestehen. ... empfangsbedürftige Willenserklärung b) Aufrechnungserklärung als Gestaltungsrecht

Jura Online - Fall: Zwergenaufstand - Lösung

https://jura-online.de/learn/fall-zwergenaufstand/2334/sol-pdf
Aufrechnungserklärung, § 388 BGB. Hierfür müsste B zunächst die Aufrechnung gemäß § 388 BGB erklärt haben. Eine ausdrückliche. Aufrechnungserklärung des B liegt nicht vor. B hat jedoch erklärt, dass er den Kaufpreis von O noch nicht erhalten habe und A i


Webseiten zum Paragraphen

§ 388 BGB, Erklärung der Aufrechnung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/388
1Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. 2Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird. § 387 BGB, Voraussetzungen · § 389 BGB, Wirkung der Aufrechnung · Top-Rechner · Zu

§ 388 BGB - Erklärung der Aufrechnung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/388.html
Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbest ...

§ 388 BGB

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Methodik/388bgb.htm
388. [Erklärung der Aufrechnung]. 1 Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. 2 Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.

Die Aufrechnung - Aufbauschema für die Klausur - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-aufrechnung-aufbauschema-fuer-die-kla...
20.12.2017 - Bestehende, fällige und durchsetzbare Gegenforderung. d. Erfüllbare Hauptforderung. 2. Aufrechnungserklärung gem. § 388 BGB. 3. Kein Aufrechnungsausschluss. a. Vertraglicher Ausschluss der Aufrechnung. b. Gesetzlicher Ausschluss der Aufrechn

BGB § 388 Erklärung der Aufrechnung - NWB Datenbank

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20.07.2017 - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse. Titel 3: Aufrechnung. § 388 Erklärung der Aufrechnung. 1Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. 2Die Erklärung ist unwirksam, we


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 3: Aufrechnung › § 388

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 388 BGB
    § 388 Abs. 1 BGB oder § 388 Abs. I BGB

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