Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen.
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https://grundmann.rewi.hu-berlin.de/lehre/Veranstaltungen_SoSe_2007/Vorlesung_B...
Sonderform der Eingriffskondiktion. § 816 II BGB. Nichtberechtigter = anderer, als der Gläubiger (Dritter), es sei denn der Gläubiger genehmigt (§ 326 I und II BGB); Leistung bewirkt, Erfüllungshandlung; Befreiung wirksam (vgl. z.B. § 370 BGB, bei Forder
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/Rechtsprechu...
370 StGB a.F.: Mit Geldstrafe oder mit Haft wird bestraft: 5. wer Nahrungs- oder Genußmittel oder andere Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum ..... Nur auf diese Waren bezieht sich der Abschluß
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Klausur2.doc
Dieser Umstand ist hier aber gerade nicht gegeben, da Verbraucher V den Weg über das Internet wählt und de F zumindest in soweit nach dessen Anweisung handelt. Eine Zurechnung scheidet daher aus, Palandt Ellenberger § 13 Rz. 5, 69 Aufl.; LG Rostock NZM 2
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/10_Erf%FCllung,%20E...
Leistung an einen Dritten mit Erfüllungswirkung, wenn dieser vom Gläubiger i.S.d. §185 BGB ermächtigt war oder ist. → Der Inhaber einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung mit Erfüllungswirkung entgegenzunehmen, §370 BGB. b) Leistung an Erfüllungs
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/alt/2009_2010/wisefall15.pdf
V in erster Linie den Verkauf des Grundstücks, den sie „steuergünstig“ gestalten wollen. Sie schließen den Kaufvertrag aber nicht nur, um Steuern zu hinterziehen. Damit ist der Vertrag nicht gemäß § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig. 3. Nichtigkeit gem. §
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_4_923.pdf
ZJS 4/2015. 370. Die Bereicherungshaftung nach § 346 Abs. 3 S. 2 BGB. Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 25.3.2015 – VIII ZR 38/14. Von Rechtsanwalt Christof Peter, Berlin*. Die Bereicherungshaftung im Rücktrittsrecht bei Entfallen der Wertersatzpflic
http://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_juli.pdf
Leistungen „schwarz“ zu erbringen – ist auf die Hinterziehung von Umsatz- steuer gerichtet. Die Hinterziehung von Umsatzsteuer stellt eine Steuerstraftat. i.S.d. § 370 AO dar, sodass der Inhalt der „Ohne-Rechnung-Abrede“ gegen ein gesetzliches Verbot ver
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
Damit ist der Vertrag nicht gemäß § 134 BGB i.V.m.. § 370 AO nichtig. Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB. 3. Aus den unter 2. genannten Gründen ist auch eine Nichtigkeit des. Vertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB abzulehnen. Die bloße, wenn auch steuerrechtswidri
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Ein ähnlicher Vertrauensschutz findet sich in §§ 370 BGB; 15, 56. HGB. Aber der gesetzliche Vertrauensschutz hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Deshalb hat die Rechtsprechung in. Anlehnung an die gesetzlich geregelten Fälle die Grundsätze über. Dul
https://openjur.de/g/bgb/370.html
Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen. A. Zweck und Überblick. Rz. 1 Die Vorschrift regelt eine
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=19&art=6&find=Quittung
Die Quittung Urkunde hat vor Gericht die die formelle Beweiskraft des § 416 ZPO. Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist (§ 369 Abs. 1 BGB). Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt,
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_370/
20.07.2017 - 370 Leistung an den Überbringer der Quittung. Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen. Fundstelle
https://www.brennecke-partner.de/370-BGB-Leistung-an-den-Ueberbringer-der-Quitt...
Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt die Leistung zu empfangen sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer sol.