(1) Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen und vorzuschießen, sofern nicht aus dem zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.
(2) Treten infolge einer Übertragung der Forderung oder im Wege der Erbfolge an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers mehrere Gläubiger, so fallen die Mehrkosten den Gläubigern zur Last.
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Fremdbesitzer handelt. 3. Inhalt des Anspruchs: Herausgabe der Sache. 4. Verteidigung des Besitzers: a). § 986 - Einwendung, bestimmt die Vindikationslage. Wenn nicht. § 986, dann folgende Einreden beachten: b). § 1000 BGB - aber nur, wenn Anspruch aus §
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/ErbR_Gliederung_4....
(„Behindertentestament“); BVerfG NJW 1998, 2964 (Testierfreiheit und Testierverbot nach. § 14 HeimG); BGHZ 53, 369 („Geliebtentestament“). I. Die Testierfreiheit und ihre Schranken. 1. Testierfreiheit, § 1937 BGB a) Begriff und Inhalt b) Schutz der Testi
https://www.uhrmacher-gabelstapler.de/share/AGB.pdf
Forderung wurde rechtskräftig festgestellt oder wird von uns nicht bestritten. Die Zurückbehaltungsrechte aus den 55 237 438 IV BGB, 369 HGB sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gern. ä 320 BGB sind ausgeschlossen. 4. Lieferzeit. Die Vereinbar
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Spindler/Schuster/Schirmbacher Rn. 30; differenzierend Buch- mann K&R 2014, 369. 21 Ebenso Begr. RegE, BT-Drs. 17/12637 S. 45; Palandt/Grüneberg Rn. 2; Erman/R. Koch Rn. 4. Teilweise anders HK-BGB/Schulte-Nölke Rn. 4. Gänzlich abl. hinsichtlich FAV BGH B
http://zjs-online.com/dat/artikel/2012_3_573.pdf
Zeitschrift für das Juristische Studium– www.zjs-online.com. 369. Entscheidungsbesprechung. Die Reichweite der Ersatzlieferungspflicht nach Einbau der mangelhaften Kaufsache durch den Verbraucher. 1. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin a
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Ihre Ausstellung dient seinen Beweisinteressen. Deshalb hat er die Kosten der Quittung zu tragen. Nach § 369 I beschränkt sich der Anspruch des Gläubigers für das Ausstellen einer Quittung auf Beglaubigungsgebühren, Übersendungskosten und ähnliche Aufwen
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/quittung.htm
Da die Erteilung der Quittung alleine im Interesse des Schuldners liegt, weist das Gesetz ihm auch in § 369 Abs. 1 BGB die Kosten der Quittung zu und begründet sogar eine Vorschusspflicht zu Gunsten des Gläubigers. Allerdings macht § 369 Abs. 1 BGB diese
https://www.brennecke-partner.de/369-BGB-Kosten-der-Quittung_60881
(1) Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen und vorzuschießen sofern nicht aus dem zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsverhä.
http://dipbt.bundestag.de/doc/gm/14/14395.pdf
Sitzg. Beratung u. Empf: A. Allgemeine verfassungs- rechtliche Fragen. B. Zustimmungsbedürftigkeit nicht zustimmungsbedürftig. C. Zu den einzelnen. Vorschriften und zur. Begründung, damit. Einfügungen: Art 1 §1618 BGB. Art 3a (-) KindUG. Streichungen: Ar
https://www.mohr.de/buch/historisch-kritischer-kommentar-zum-bgb-9783161479090
Der Kommentar liefert eine historisch-kritische Bestandsaufnahme der Entwicklung des bürgerlichen Rechts unter dem BGB. Er eröffnet den Zugang zur Tradition, auf der das Gesetzbuch beruht, und erschließt den reichen Erfahrungsschatz einer über hundertjäh