§ 371 BGB, Rückgabe des Schuldscheins
Paragraph 371 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außerstande zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen, dass die Schuld erloschen sei.


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ZPO 8+9

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZPO_10.doc
BGB) --> Augenscheinsobjekt, jetzt klargestellt durch § 371 a I 2 (wichtig wg. anderer Beweiskraft, s.u.) Sonderregel § 371 a (el. Signaturen): Augenscheinsobjekt, aber in gewisser Weise (Anscheinsbeweis für Echtheit) der Urkunde angenähert. bb) Urkundsb

Prof

http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
bb) §§ 2081, 2281 BGB ( Entgegennahme der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung bzw. eines Erbvertrages [ Es geht hier also um die Anfechtung von ..... Buch der ZPO, § 371 Abs. 2 FamFG (- Es gelten die besonderen Vorschriften bei Vollstreckung aus vol


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Das Erlöschen von Schuldverhältnissen, §§ 362 ff.

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/04_Erloschen_von_Schuldverhaltnis...
Wurde ein Schuldschein erteilt, muss der Gläubiger diesen zurückgeben, § 371. BGB. 4. Erfüllungssurrogate (Erfüllungsersetzungen). Die Leistung an Erfüllungs statt bzw. erfüllungshalber, die Hinterlegung und die. Aufrechnung sind keine Erfüllung im vorbe

C. Modifikationen des allg. Zivilrechts I. Begriff der Handelsgeschäfte II ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR45-5...
Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 45. C. Modifikationen des allg. Zivilrechts. I. Begriff der Handelsgeschäfte. II. Abweichungen vom BGB AT. III. Abweichungen vom Schuldrecht AT. IV. Abweichungen vom Schuldrecht B

BGH, 5

http://richter.lohkamp.info/media/pdf-files/Rechtsprechung/BGH_NJW_1994_1161-76...
BGH, 5. Zivilsenat, Urteil vom 21.01.1994, Az. V ZR 238/92. § 767 ZPO, § 322 BGB, § 348 BGB, § 371 BGB. Leitsatz. 1. Hat der Gläubiger die Erstausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde dem. Notar unter Verzicht auf ihre Rücknahme mit der Weisung übergeb

Prof. Dr. Thomas Rüfner Sommer 08 Einführung in das ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-8HZ.pdf
BGB! Prof. Dr. Th. Rüfner. 11. Einführung in das Zivilrecht II (8). Rechtsfolgen der Erfüllung. • Erlöschen des Schuldverhältnisses (§. 362 Abs. 1 BGB). • Beweislastumkehr nach § 363 BGB. • Anspruch auf Quittung (§ 368 BGB) und Rückgabe eines Schuldschei

767 analog Lösung KAthrin 25.2.2011 - Justament

http://www.justament.de/loesung/loesung-mar2011.pdf
25.02.2011 - begutachten ist § 371 BGB analog als Leistungsanspruch, der mit einer. Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden darf (BGH NJW-RR 2008, 1512). III. Antrag zu 4. Bei dem Antrag zu 4. handelt es sich gleichfalls um eine prozessuale Gestaltung


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§ 371 BGB - Rückgabe des Schuldscheins - openJur

https://openjur.de/g/bgb/371.html
Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. Behauptet ...

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 371 – Rückgabe ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. 2Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außer Stande zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Aner

Titelherausgabe | Herausgabe des Vollstreckungstitels ist Holschuld ...

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09.05.2017 - Der Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels folgt aus der analogen Anwendung des § 371 BGB (BGH VE 14, 22; JurBüro 08, 609). Ist die Forderung des Gläubigers unstreitig erloschen, z. B. durch Befriedigung, Erlass, Aufrechnung, Hinte

§ 371 BGB - Rückgabe des Schuldscheins - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/371/
371 BGB - § 371 Rückgabe des Schuldscheins Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. Behauptet der Gläubiger,

jura-basic (Schuldschein Begriff-und-Bedeutung) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&art=6&find=Schuldschein__Begriff-und...
Daher kann der Schuldner bei der Begleichung der Schuld (Erfüllung) neben einer Quittung auch die Herausgabe des Schuldscheins verlangen (§ 371 BGB). Der Schuldschein ist das Gegenstück zu einer Quittung. Die Quittung bestätigt den Empfang der Leistung (


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 1: Erfüllung › § 371

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 371 BGB
    § 371 Abs. 1 BGB oder § 371 Abs. I BGB

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