§ 373 BGB, Zug-um-Zug-Leistung
Paragraph 373 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kann er das Recht des Gläubigers zum Empfang der hinterlegten Sache von der Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen.


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7_Der Gläubigerverzug, §§293 ff BGB.doc - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/7_Der%20Gl%E4ubiger...
Der Gläubigerverzug, §§293 ff. BGB. Derjenige der in Gläubigerverzug gerät, verletzt grds. eine Obliegenheit und keine Pflicht. Dadurch kann ausnahmsweise aber auch eine Pflichtverletzung entstehen, wenn z.B. in der Mitwirkungshandlung eine Pflicht beste


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Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_3_451.pdf
Abs. 2, 185 Abs. 1 BGB mit befreiender Wirkung an einen. Dritten zu leisten. Zu prüfen ist daher, ob ein berechtigter und ordnungsge- mäßer Selbsthilfeverkauf im Sinne des § 373 Abs. 2, Abs. 5. HGB vorliegt. (1) Dazu müsste zunächst ein Handelskauf vorli

Annahmeverzug des Käufers

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Annahmeverzug_...
II. Selbsthilfeverkauf, § 373 II HGB. 1. Jede Ware (nach § 383 BGB nur hinterlegungsunfähige Waren). 2. Durchführung a) Öffentliche Versteigerung, § 373 II 1, 1. Alt. HGB b) Freihändiger Verkauf, § 373 II 1, 2. Alt. HGB. 3. Wirkung a) Verkäufer handelt i

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11384 letzte Aktualisierung: 20.12 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/1e80d149-4c27-4b5c-868f-5f99b4c16695/11384.pdf
20.12.2004 - BGB §§ 912, 95 Abs. 1 S. 2; ErbbauVO § 1 Abs. 3. Aufstockung bei ... 2005, § 912 BGB. Rn. 15; Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2001, § 912 BGB Rn. 58; a. A. OLG Karls- ruhe OLG 1989, 341, das Miteigentum beider ... nachträglich aufgehoben wer

Verkehrssicherungspflichten von RA Martin Liebert kostenlos als PDF

https://www.liebert-roeth.de/images/PDF/Verkehrssicherungspflichten-und-Immobil...
Das BGB kennt den Begriff der Verkehrssicherungspflichten nicht. ▫ Ausschließlich Produkt der Rechtsprechung. ▫ Grundlegend: zwei Urteile des Reichsgerichts aus den Jahren. 1902 und 1903. ▫ Im Urteil von 1902 wurde der Fall entschieden, in dem ein morsch

pdf (56.6 kB) - Hanjo Hamann

http://hanjo.1hamann.de/research/jj2010-2_26.pdf
gungsfiktion nach § 373 II HGB: KHAAbuz. 1. Handelskauf, §§ 373 I, 381 II HGB. 2. beidseitiges Handelsgeschäft i. S. von § 343 I HGB. 3. keine Arglist des Verkäufers, § 373. V HGB. 4. vereinbarungsgemäße Abliefe- rung (§ 854 BGB). 5. Rügeobliegenheitsver


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BGB § 373 Zug-um-Zug-Leistung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_373/
20.07.2017 - ... 371 Rückgabe des Schuldscheins · § 372 Voraussetzungen · § 373 Zug-um-Zug-Leistung · § 374 Hinterlegungsort; Anzeigepflicht · § 375 Rückwirkung bei Postübersendung · § 376 Rücknahmerecht · § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts · § 378

§ 373 BGB Zug-um-Zug-Leistung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92036.htm
Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kann er das Recht des Gläubigers zum Empfang der hinterlegten Sache von der Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 373 – Zug-um ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
373 dient diesem Ziel in den Fällen der Zug-um-Zug-Leistung und soll eine Schlechterstellung des Schuldners verhindern. Der Schuldner kann daher den Hinterlegungsantrag mit der Bedingung versehen, dass die Empfangsberechtigung des Gläubigers nur besteht,

§§ 372 ff. BGB: Die Hinterlegung - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/hinterlegung-%C2%A7%C2%A7-372-ff-bgb/
27.06.2015 - Zu beachten ist allerdings die Sonderbestimmung des § 373 Abs. 1 HGB für Handelskäufe. [Medicus/Lorenz, § 25 R. 293]. Für eine wirksame Hinterlegung bedarf es einer hinterlegungsfähigen Sache und eines Hinterlegungsgrundes. Welche Sachen hin

Selbsthilfeverkauf - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/selbsthilfeverkauf/selbsthilfeverkauf.htm
383 BGB, 373 HGB) ist der Verkauf geschuldeter beweglicher - hinterlegungsunfähiger oder verderblicher Sachen für Rechnung des Gläubigers durch öffentliche Versteigerung. Der S. ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Erlös tritt bei Hinterleg


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 2: Hinterlegung › § 373

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 373 BGB
    § 373 Abs. 1 BGB oder § 373 Abs. I BGB

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