§ 375 BGB, Rückwirkung bei Postübersendung
Paragraph 375 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.


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Lösungsskizze zu Fall 3 - Stephan Lorenz

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Webseiten zum Paragraphen

§ 375 BGB Rückwirkung bei Postübersendung Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92038.htm
Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.

§ 375 BGB - Rückwirkung bei Postübersendung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/375.html
375 Rückwirkung bei Postübersendung →. Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 375 - Haufe

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Gesetzestext Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück. Rz. 1 Bei Übersendung an die Hinterlegungsstelle durch die Post wirkt die Hinte

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.§ 375 BGB Rückwirkung bei Postübersendung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/375-BGB-Rueckwirkung-bei-Postuebersendung_60887
Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Pos.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 2: Hinterlegung › § 375

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 375 BGB
    § 375 Abs. 1 BGB oder § 375 Abs. I BGB

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