(1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht zur Rücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden.
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http://www.davit.de/uploads/media/praes-intveen-karger-abnahmeregelungen.ppt
am 30. Juni 2004 in Frankfurt / Main. 2. A. Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Regelungen zur Abnahme bzw. Ablieferung. Werkvertrag: § 640 BGB; Kaufvertrag: §§ 446, 447 BGB, § 377 HGB; Werklieferungsvertrag: §§ 446, 447 BGB, § 377 HGB. Abnahme bei
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/hankadieler.doc
478 III BGB – Beweiserleichterungen.........................................................................................16. d. § 478 IV BGB - Einschränkungen der Vertragsfreiheit...............................................................16. e. §
http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0167-R%C3%BCge.pdf
15.09.2013 - Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Käufer die Ware nach § 377 Abs. 1 HGB grundsätzlich unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs.1 BGB) zu untersuchen und. Mängel, die sich dabei zeigen, unverzüglich gegenüber dem. Verk
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Untersuchungs-...
Entgegen Wortlaut des § 377 HGB (…zu untersuchen und…Anzeige zu machen) genügt Rüge ohne vorherige Untersuchung (sog. Verdachtsrüge). 4. Rüge (= Anzeige). - Muss nach Art und Umfang das Mangels inhaltlich bestimmt sein. - Nicht formbedürftig. - Zugang an
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR163-...
Lösung Beispiel 29. Anspruch auf Rückzahlung, §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB? • Software Mangelhaft (§§ 437, 434 BGB). - Sachmangel nach § 434 BGB. - Genehmigungsfiktion nach § 377 Abs. 1 HGB, weil keine Untersuchung und Rüge unverzüglich nach
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783631608111_Excerpt_004.pdf
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5040. Der Ausschluss von Käuferrechten gemäß § 377 HGB. Bearbeitet von. Arnold Oskar Mock. 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 138 S. Paperback. ISBN 978 3 631 60811 1. Format (B x L): 14,8 x 21 cm. G
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/Einf%C3%BChrungsf...
aber jedenfalls § 434 I 2 Nr. 1 oder 2 BGB. ▫ Zwischenergebnis: Mangel + o Aber: Mangel könnte nach § 377 II HGB als genehmigt gelten, wenn K seiner. Rügeobliegenheit nicht genügt hätte. ▫ Voraussetzungen: • Beiderseitiges Handelsgeschäft: Hier unproblem
http://www.slb-law.de/de/aktuelles/handelsrecht-vertriebsrecht/%C2%A7377hgb-unt...
11.04.2016 - Ob ein „Mangel“ i.S.d. § 377 Abs. 1 HGB vorliegt, bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB (§§ 434ff. BGB). Denn § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche grundsätzlich unberührt und regelt nur ergänzend den Fall der
https://www.lecturio.de/magazin/gewaehrleistungrechte-bei-mangelhaftigkeit-der-...
Es enthält Modifikationen und Ergänzungen, die von den allgemeinen Regeln des BGB abweichen. Dies findet statt um den Erfordernissen des Handelsverkehrs besser gerecht werden zu können. In der Fallprüfung sind daher die Normen des BGB Ausgangspunkt. (Mey
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-377-hgb-maengel/
11.09.2015 - Aufgrund der heutigen Gleichstellung von Rechts- und Sachmangel in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB und § 437 BGB wird allerdings davon auszugehen sein, dass auch Rechtsmängel der Untersuchungspflicht des § 377 HGB unterliegen. Die Erkennungsschwierigk
http://www.wipr-recht.de/Kaufvertragsrecht--%3E-%C2%A7%C2%A7-437-ff.-BGB,-%C2%A...
Die Rechte des Käufers wegen mangelhafter Leistung des Verkäufers ergeben sich aus §§ 433,437,439, 440 ff., 280 ff., 323,326 BGB. Danach hat der Käufer in erster Linie einen Nacherfüllungsanspruch gegen den Verkäufer, d. h. gem. § 439 Abs. 1 BGB nach sei
https://handelsgesetzbuch.net/paragraph-377
Paragraph § 377 des Handelsgesetzbuchs - HGB () mit zusätzlichem Recherchematerial wie Präsentationen, PDFs und Webseiten.