(1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen.
(2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten.
(3) Nimmt der Schuldner die hinterlegte Sache zurück, so gilt die Hinterlegung als nicht erfolgt.
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http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Folien/LKAGBVRWS2003PUB.pdf
einer Voraussetzung für das Eingreifen der Schuldbefreiung nach § 378 BGB. Der. Lieferungsanspruch aus § 433 Abs. 1 BGB ist deshalb nicht durch die Hinterlegung untergegangen. Der V kann den K auch nicht nach § 379 Abs. 1 BGB auf die hinterlegten. Diaman
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2012-N-60759?all=False
28.11.2012 - 379 Abs. 3 BGB. Orientierungsatz: Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils zu einem hinterlegten Betrag wegen Verletzung des. Grundrechts auf rechtliches Gehör, weil das Amtsgericht seine Entscheidung auf einen überraschenden Gesichtspunkt
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Kostbarkeiten → § 1 Abs. 2 HintG NW (beim AG). → andere Sachen: Selbsthilfeverkauf(§ 383 Abs.1 S.1). Folge: a) Bei Verzicht auf Rücknahmerecht (§ 376 Abs. 2 Nr. 1). → Befreiung ab Hinterlegung (§ 378 BGB) b) ansonsten: Leistungsverweigerungsrecht (§ 379
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
01.12.2015 - Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht – insbesondere Unternehmerregress im Ver- brauchsgüterkauf (§§ 477 f. BGB). Grundzüge des Handelsrechts. Prof. .... 376. Verkäufer. Annahmeverzug des Käufers. § 373 f. Rügeobliegen- heit des Käufers. §§ 377,.
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5054
Rückforderungsanspruch (§ 376 BGB) ausgeschlossen wurde. Andernfalls kann der S den G auf die hinterlegte. Sache verweisen (Einrede, § 379 BGB). Ergänzt wird die Hinterlegung durch den sog. Selbsthilfeverkauf, § 384 BGB. Er bewirkt, dass die geforderte L
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92042.htm
(1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_379/
20.07.2017 - 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme. (1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt i
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verp
https://www.lecturio.de/magazin/aufbewahrungspflicht-selbsthilfeverkauf/
11.09.2015 - Zudem soll verderbliche Ware schnell abgesetzt werden können [Stöber in NoKo HGB, § 379 Rn. 1]. Beachtet werden muss, dass § 379 HGB abdingbar ist. Dies ist auch durch AGB möglich. Ein vollständiger Ausschluss der Aufbewahrungspflicht verstö
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz87_156.htm
S. der §§ 372, 378 BGB getilgt worden, denn die Übergabe von Geld (oder die Überweisung eines Geldbetrages auf Notaranderkonto) zwecks Aufbewahrung oder Ablieferung an Dritte (§ 23 BNotO) ist keine Hinterlegung i. S. der §§ 372 ff. BGB und hat nicht die