§ 380 BGB, Nachweis der Empfangsberechtigung
Paragraph 380 Bürgerliches Gesetzbuch

Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung des Schuldners erforderlich oder genügend ist, kann der Gläubiger von dem Schuldner die Abgabe der Erklärung unter denselben Voraussetzungen verlangen, unter denen er die Leistung zu fordern berechtigt sein würde, wenn die Hinterlegung nicht erfolgt wäre.


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Das Erlöschen von Schuldverhältnissen, §§ 362 ff.

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/04_Erloschen_von_Schuldverhaltnis...
4.2.1.4 Hinterlegungsstelle. Hinterlegungsstelle ist das für den Leistungsort örtlich zuständige Amtsgericht,. § 1 HinterlO. Soweit möglich, muss der Schuldner die erfolgte Hinterlegung dem Gläubiger anzeigen, 380 BGB. 4.2.2 Die Rechtsfolgen, § 378 BGB.

bundesministerium für verkehr, bau- und wohnungswesen

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/download/rs/2002...
07.01.2002 - (BLZ 380 000 00). Kto-Nr. 11900-505 PB Köln. (BLZ 370 100 50) . . BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,. BAU- UND WOHNUNGSWESEN. MD Prof. ... Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundlegend überarbeitet. ... Das Verjährungsrecht des BGB wurde in einige

Kreditvertragsrecht - Josten, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Josten-Kreditvertragsrecht-978340662...
Pflichtangaben des § 492 Abs. 2 BGB enthält.361. 356 Palandt/Weidenkaff § 494 Rn. 7. 357 Nobbe/Müller-Christmann Kommentar zum Kreditrecht § 494 Rn. 10. 358 BGH NJW 2000, 3496. 359 BGH 129, 371 (380). 360 Bamberger/Roth/Möller § 494 Rn. 33; Bülow in Bülo

Anpassung der Selbstbehaltssätze zum 01. Januar 2015 - Deutscher ...

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14.11.2014 - sion des Deutschen Familiengerichtstags beschlossen, die Selbstbehaltssätze zum 01. Januar. 2015 auf folgende Beträge anzuheben: Selbstbehalt. 2015. 2013/2014. Warmmiete berücksich- tigt mit: A 5 notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB).

Die Freistellung zur Stellensuche gem. § 629 BGB - Katalog der ...

https://d-nb.info/1137181532/34
den Freistellungsanspruch einzubeziehen sein.382. –––––––––––. 380 AR-Blattei SD/Brune, 1510 Rn. 81. 381 BeckOGK/Tillmanns, BGB, § 629 Rn. 22. 382. AR-Blattei SD/Brune, 1510 Rn. 69; MHdB ArbR/Boewer, § 70 Rn. 32;. MüKoBGB/Henssler, BGB, § 629 Rn. 21; kri


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§ 380 BGB Nachweis der Empfangsberechtigung Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92043.htm
Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung des Schuldners erforderlich oder genügend ist, kann der.

BGB § 380 Nachweis der Empfangsberechtigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_380/
20.07.2017 - 380 Nachweis der Empfangsberechtigung. Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung des Schuldners erforderlich oder ge

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 380 – Nachweis ...

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 380 – Nachweis der Empfangsberechtigung. Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung

.§ 380 BGB Nachweis der Empfangsberechtigung - Brennecke & Partner

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Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweis der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerke.

§§ 372 ff. BGB: Die Hinterlegung - Lecturio

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27.06.2015 - ... dass der Schuldner die hinterlegte Sache nur bei Nachweis der Gegenleistung herausverlangen kann. Der Schuldner hat gem. § 374 Abs. 2 BGB jedoch die Hinterlegung anzuzeigen, wenn dies möglich ist. Auch muss er gem. § 380 BGB eine Erkläru


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 2: Hinterlegung › § 380

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 380 BGB
    § 380 Abs. 1 BGB oder § 380 Abs. I BGB

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