§ 317 BGB, Bestimmung der Leistung durch einen Dritten
Paragraph 317 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.


(2) Soll die Bestimmung durch mehrere Dritte erfolgen, so ist im Zweifel Übereinstimmung aller erforderlich; soll eine Summe bestimmt werden, so ist, wenn verschiedene Summen bestimmt werden, im Zweifel die Durchschnittssumme maßgebend.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Vertrag über die Erstattung eines Schiedsgutachtens - Bau ...

http://www.sv-christiansen.de/downloads/schiedsgutachtervertrag.doc
2. Zweck des Schiedsgutachtens. 2.1 Der Sachverständige soll als Schiedsgutachter im Rahmen der §§ 317 ff. BGB Schiedsrichter im Sinne von §§ 1025 ff. ZPO tätig werden. 2.2 Das Schiedsgutachten darf von den Auftraggebern nur für die Beziehung untereinand


PDF Dokumente zum Paragraphen

Tagung 23.11.07 - 3 - Triebel

http://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/tagung-231120073-01.pdf
28/11/2007. 4. Schiedsgutachten. Voluntative Festsetzung. (Schiedsgutachten im weiteren Sinn). Kognitive Feststellung. (Schiedsgutachten im engeren Sinn). Rechtliche Qualifikation. Billige Entscheidung. Richtige Entscheidung. Anfängliche. Leistungs- best

Schiedsgutachtenabrede - Dipl.-Kfm. Lutz Ressmann

http://www.lressmann.de/pdf/Schiedsgutachtenabrede.pdf
Ziel und Gegenstand dieser Schiedsgutachtenabrede: Wir sind uns einig, dass über etwaige Meinungsverschiedenheiten im Zu- sammenhang mit der Durchführung unseres Vertrages über ein (Bezeich- nung)-Projekt. Vom (Datum). Ein (Fachgebiet)-Schiedsgutachter g

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3a59ea37-255c-4a25-b87b-0b835146fcf2/140670-f...
01.04.2015 - April 2015. BGB §§ 145 ff., 311b, 315, 317, 383. Bestimmtheitserfordernis bei Teilflächenveräußerung; Beurkundungsbestimmtheit; Vor- merkungsfähigkeit. I. Sachverhalt. Die A-GmbH möchte der B-GmbH aus einem knapp 10 ha großen Grundstück eine

Nachlassinsolvenzverfahren - Schultze & Braun

https://www.schubra.de/downloads/broschueren/0079_Nachlassinsolvenzverfahren.pdf
mögliche Schadensersatzpflicht gem. § 122 BGB. □. □ Frist: 6 Wochen ab Kenntnis des Anfech tungsgrundes. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens,. (§§ 1980 BGB, 317 InsO). □. □ bei dem zuständigen Insolvenzgericht, § 315 InsO (i.d.R. das. Amtsgerich

Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(tedzwu11f2oi5emz30lsw5mn))/Content/Pdf/Y-30...
23.12.2015 - Rn. 54; Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. vor § 1029 Rn. 4; MüKo/Heermann BGB 6. Aufl. § 675 Rn. 101;. Palandt/Grüneberg BGB 75. Aufl. § 317 Rn. 6 und 8; Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 79; Kasolowsky/Schabl SchiedsVZ 2


Webseiten zum Paragraphen

§ 317 BGB - Bestimmung der Leistung durch einen Dritten - openJur

https://openjur.de/g/bgb/317.html
(1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.

BGB § 317 Bestimmung der Leistung durch einen Dritten - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_317/
20.07.2017 - 317 Bestimmung der Leistung durch einen Dritten. (1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Soll die Bestimmung durch mehrere Dritte erfolge

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 317 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 317 – Bestimmung der Leistung durch einen Dritten. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 317 – Bestimmung der Leistung. (1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweife

jura-basic (Leistungsbestimmung) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/recht/?Leistungsbestimmung
Die Leistungsbestimmung kann auch durch einen Dritten erfolgen (§ 317 BGB). Überblick über die Leistungsbestimmungsrechte im BGB, zweites Buch (Recht der Schuldverhältnisse):. Leistungsbestimmung durch eine Partei. Leistungsbestimmung durch einen Dritten

Schiedsgutachter - IHK Frankfurt am Main

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/streitbeilegung/schiedsgutachter...
1. Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände oder ändern sich die dem Vertrag zu Grunde gelegten Sachverhalte in wesentlichen tatsächlichen Punkten, so soll gem. §§ 317 ff. BGB


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 1: Begründung, Inhalt und Beendigung › Untertitel 4: Einseitige Leistungsbestimmungsrechte › § 317

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 317 BGB
    § 317 Abs. 1 BGB oder § 317 Abs. I BGB
    § 317 Abs. 2 BGB oder § 317 Abs. II BGB

  • Werbung