§ 29 BGB, Notbestellung durch Amtsgericht
Paragraph 29 Bürgerliches Gesetzbuch

Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Das BGB und der Verein -Teil 2 - Rechtsanwältin Renate Roos

http://www.rechtsanwaeltin-renate-roos.de/pdf/BGB_und_verein_teil2.pdf
22.10.2010 - der § 29 BGB. § 29. Notbestellung durch Amtsge- richt. Soweit die erforderlichen Mit- glieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die. Zeit bis zur Behebung des Man- gels auf Antrag eines Beteiligten von Amtsgerichten zu

57 Abs. 2 ZPO, § 29 BGB Bei einer Klage gegen ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2W1848.01.PDF
57 Abs. 2 ZPO, § 29 BGB. Bei einer Klage gegen eine über keinen Geschäftsführer verfügenden GmbH kommt der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO Vorrang vor einer Notgeschäftsführerbestellung nach § 29 BGB analog zu. OLG Dresden, Be

Gerichtsstände der ZPO - Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0062.pdf
11.03.2013 - lung andererseits zu differenzieren. Erfüllungsort für die Kauf- preiszahlung ist der Sitz des Käufers (§§269, 270 BGB), im. Beispiel 2 also Bochum. Für eine Klage auf Zahlung des Kauf- preises ist hier also das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG)

Das Kindeswohl in 100 Jahren BGB

https://d-nb.info/980587883/34
Das Kindeswohl in 100 Jahren BGB. Inaugural – Dissertation zur Erlangung der Würde eines doctor iuris der Juristischen Fakultät der Bayerischen Julius – Maximilians – Universität. Würzburg vorgelegt von. Katharina Parr aus Tauberbischofsheim. 2005 ...

Grundbuchrecht Einführung in das Grundbuchrecht - Notariat Prof. Dr ...

http://www.notar-kesseler.de/wp-content/uploads/2016/11/Grundbuchrecht.pdf
10.11.2016 - 873 Abs.1 BGB: Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines. Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines ... Der Verweis nach § 874 BGB kann nicht die Eintragung des Inhalts ersetzen ....


Webseiten zum Paragraphen

§ 29 BGB Notbestellung durch Amtsgericht Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91678.htm
Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen.

Vereinsrecht | Der Notvorstand - IWW

http://www.iww.de/vb/archiv/vereinsrecht-der-notvorstand-f17985
12.10.2009 - Der Antrag auf Bestellung des Vorstands. Nach § 29 BGB wird das Gericht grundsätzlich nur auf Antrag eines Beteiligten tätig. Eine Bestellung ohne Antrag kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn es beispielsweise für das Gericht offenku

Kommentierung zu § 29 BGB –Notbestellung durch Amtsgericht– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-1/Kapitel-1/Notb...
29 Notbestellung durch Amtsgericht. Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in d

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 29 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Si

Sammlung Sächsisches BGB

http://www.saechsisches-bgb.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml/action/c...
Treffer 1 - 9 von 9 - 01.01.1865, § 29 - Gesetzestext Sächsisches BGB | § 29 Öffentliches Recht, Abgrenzung Privatrecht, Fürstenrecht | Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen · Dokument. Eigene Dokumente, 01.01.1865, § 29 - M. Gesetzesfassung


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 1: Personen › Titel 2: Juristische Personen › Untertitel 1: Vereine › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 29

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 29 BGB
    § 29 Abs. 1 BGB oder § 29 Abs. I BGB

  • Werbung