(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
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http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/Haftung_von_V...
26 BGB (zivilrechtlich/ steuerrechtlich). Zivilrechtliche Haftung. Mit jedem in einer Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglied - egal ob es Vertreter des Vereins im Außenverhältnis gem. § 26 BGB ist oder nicht - kommt nach der eindeutigen. Erklä
http://www.anglerverband-sachsen.de/wp-content/uploads/2011/04/hinweise-zur-bil...
Die Vertretungsregelung ist richtig, wenn vom Vorstand gemäß § 26 BGB niemand von der Vertretung ausgeschlossen ist. Sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist, wird der Vorstand, wenn er aus mehreren Personen besteht, durch die Mehrheit der Vorst
http://www.gruenberg.de/d_pdf/1387792191_Vortrag%20zum%20BGB-Vereinsrecht%20201...
26 BGB. Vorstand und Vertretung. (1) Der Verein muss einen Vorstand haben.Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit. Wi
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__bl...
Die Satzung sollte aber keine. Zweifel darüber aufkommen lassen, welche Inhaber der in der Satzung bezeichneten Vereinsämter den Vorstand bilden. Der Vorstand im Sinne des Gesetzes ist der sogenannte gesetzliche Vertreter des Vereins nach. § 26 BGB, der
http://www.gcaltenhof.de/files/2017/PDF/EINLADUNG_Homepage_ordentlicheMV_jtd_20...
Golf Club Altenhof e.V.. Vorstand (§26 BGB) Prof. Dr. Jürgen Thede (Präsident); Dr. Marquard Gregersen; Michael Blöcher. Gut Altenhof 24340 Altenhof bei Eckernförde. Page 2. 2. Golf Club Altenhof e.V.. Vorstand (§26 BGB) Prof. Dr. Jürgen Thede (Präsident
http://www.iww.de/vb/archiv/basiswissen-zu-einem-wichtigen-thema-vertretungsber...
10.05.2011 - Er ist darauf angewiesen, dass jemand für ihn mit der „Außenwelt“ in Kontakt tritt und ihn vertritt. Diese Vertretungsberechtigung übernimmt üblicherweise der Vorstand des Vereins, ihm weist das Bürgerliche Gesetzbuch (in § 26 BGB) die Aufga
http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgli...
21.04.2017 - Das BGB-Vereinsrecht differenziert bei den Zuständigkeiten nicht nach Geschäftsführung und Vertretung. Vielmehr ist nach den Vorstellungen des BGB der Vorstand nach § 26 BGB für beides zuständig und hat damit die Eigenschaft des gesetzlichen
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91675.htm
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte.
https://www.vereinswelt.de/vorstand-erweitern-satzungsfallen
27.02.2018 - (Vorstand) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/ in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich … § … (erweiterter Vorstand) Der erweiterte Vorstand besteht aus de
https://www.frag-einen-anwalt.de/-26-BGB,-reichen-zwei-von-drei-Vorstands-Perso...
22.07.2014 - Vertretung des Vereins durch Mehrheit des Vorstandes (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB) soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt.