Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
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https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/schanze/schanze_vermat/s...
Fall 2 (nach Rüthers / Stadler, BGB – AT, § 25 Rn. 33, Fall 54). Sebastian Schenk (S) erzählt seinem Arbeitskollegen Benjamin Benz (B), daß seine Hauskatze Nachwuchs bekommen habe und er nicht weiß, was er mit den 5 Kätzchen machen soll. Er fragt schließ
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Unternehm...
25 Abs. 1 S. 1 HGB. In diesem Fall kommt es - unabhängig vom Willen der Beteiligten oder der Kenntnis Dritter - zu ei- nem gesetzlichen Schuldbeitritt des Unternehmenserwerbers. Es entsteht eine soge- nannte Gesamtschuld i.S.d. § 421 BGB, d.h. die Gläubi
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_I/WS...
Dr. F. Bien, Universität Würzburg – Fälle zum Grundkurs BGB I – Stand: 14.11.2017. Beispielsfall 25: Hosenwerbung (nach LG Hannover, Urt. v. 8.4.2008, Az. 18 O 23/06 – CaS. 2008, 291-295). Der Fußballverband N bestimmt im Gebiet von N u. a. die Organisat
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von. Prof. Dr. Jan von Hein, Hans-Jürgen Bieber, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Matthias Casper, Prof. Dr. Josef Drexl,. Prof. Dr. Anatol Dutta, Prof. Dr. Martin Franzen, Dr. Peter Finger, Prof. Dr. Helmut Grothe, Prof. Dr. Dr. Stefan. Grundmann, Prof.
https://tu-dresden.de/gsw/jura/dire/jfzivil6/ressourcen/dateien/dateien/08_04_2...
25 HGB: Haftung des Erwerbers für Altschulden des früheren Inhabers bei. Erwerb eines Handelsgeschäfts unter Lebenden und Übergang der. Altforderungen. ○ § 26 HGB: Ergänzende Regelung zu § 25 HGB über die Verjährung der. Drittansprüche gegen den früheren
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Aufbauschemata anschaulich vermittelt. Viel Erfolg! Öffentliches Recht. Grundrechte www.alpmann-schmidt.de/ downloads/KlausurÖR.pdf. Strafrecht AT www.alpmann-schmidt.de/ downloads/KlausurSR.pdf. Zivilrecht. BGB AT www.alpmann-schmidt.de/ downloads/Klaus
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91674.htm
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
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622 Abs. 2 Satz 2 BGB sieht derzeit noch vor, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht mitzuzählen sind. Die Vorschrift ist allerdings nach der Entscheidung des EuGH vom 19.1.2010 wegen
https://openjur.de/g/bgb/25.html
25 Verfassung →. Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registers...
Aktueller Inhalt: § 25 BGB: „Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.“ ...
https://www.kanzlei-arbeitsrecht-familienrecht.de/Aktuelle_Informationen_zum_Ar...
Die Regelung des § 622 II 2 BGB, wonach Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor Vollendung des 25. Lebensjahres für die Berechnung der Länge der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, ist mit dem Recht...