§ 247 BGB, Basiszinssatz
Paragraph 247 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.


(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Basiszinsatz nach § 247 BGB, Berechnung Verzugszins - RA Steinbach

http://www.steinbach24.de/grafik/PDF/Basiszinssatz.pdf
Basiszinssatz nach § 247 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Basiszinssatz nach § 247 BGB gültig ab. 1,97 %. 01.01.2003. 1,22 %. 01.07.2003. 1,14 %. 01.01.2004. 1,13 %. 01.07.2004. 1,21 %. 01.01.2005. 1,17 %. 01.07.2005. 1,37 %. 01.01.2006. 1,95 %. 01.07.2006

Gesetzentwurf - BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Gesetz_zur...
12.03.2010 - Absatz 2 BGB in Verbindung mit Artikel 247 § 8 EGBGB), der nicht gleichzeitig die Voraussetzungen eines ver- bundenen Vertrags gemäß § 358 BGB erfüllt und der nicht den durch das Darlehen finanzierten Erwerb von Fi- nanzinstrumenten zum Gege

Verzugszinssätze BGB und VOB (Stand: 1. Januar 2018)

http://www.bauwirtschaft-rlp.de/images/content/Rundschreiben/2018/R3_01-18_Anla...
01.01.2018 - Basiszinssatz. -0,88 %. Seit. 01.07.2016. Seit. 01.07.2016. 9 %. Bei Geschäften, an denen. Verbraucher nicht beteiligt sind. 9 %. Bei Geschäften, an denen. Verbraucher nicht beteiligt sind. 5%. 5%. Bei Geschäften mit. Verbrauchern. Bei Gesch

Drucksache 6/3795

http://www.parldok.thueringen.de/parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=get&LP=6&DokNum...
25.04.2017 - Die Höhe des Zinssatzes ist dabei an den Basiszinssatz des § 247. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu koppeln und so in der Abgaben- ordnung zu verankern. Begründung: Die Zinsen in der Eurozone befinden sich auf einem historischen Tief- stand.

Kreditvertragsrecht - Josten, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Josten-Kreditvertragsrecht-978340662...
tert, sofern er die Vorgaben des § 492 BGB missachtet. II. Nichtigkeitsgründe. Der Verbraucherdarlehensvertrag kann nichtig sein, wenn einerseits die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in Art. 247 § 6 und 9 bis 13 EGBGB für de


Webseiten zum Paragraphen

Deutsche Bundesbank - Bundesbank - Basiszinssatz nach § 247 BGB

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/ba...
Basiszinssatz nach § 247 BGB. Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle

Verzugszinssatz/ Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab 01.01.2017 ...

https://rechtsanwalt-kerner.de/2017/01/verzugszinssatz-basiszinssatz-gemaess-%C...
05.01.2017 - Aktuelle Information zum Basiszinssatz gemäß § 247 BGB mit Stand 01.01.2017.

Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz ...

http://basiszinssatz.info
Basiszinssatz: Berechnung von Verzugszinsen und Informationen zum aktuellen Basiszinssatz.

Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen - Zinsen berechnen

https://www.zinsen-berechnen.de/basiszinssatz/
Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze · Verzugszinsen gemäß BGB § 288 · Verzugstage · Verbrauchergeschäft · Handelsgeschäft · Mahnungen: Wann Sie keine Mahngebühren zahlen müssen · Mahnungen: Welche Mahngebühren sind erlaubt? Der Basiszinssatz

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 247 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Nach erheblichen Modifizierungen zwecks Anpassung an die RL 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABlEG Nr L 200 v 8.8.00, 35), wurde die Regelung schließlich durch das SchRModG mit Wirkung zum 1.1.02 als (neuer) § 247 in das


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 247

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 247 BGB
    § 247 Abs. 1 BGB oder § 247 Abs. I BGB
    § 247 Abs. 2 BGB oder § 247 Abs. II BGB

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