(1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.
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http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungstraining/tutorien/uebersicht_d...
1922 BGB (-), da Erblasser nie Eigentum am Zahngold hatte, das zu Lebzeiten Bestandteils seines Körpers war und damit schon keine Sachqualität hatte (s.o.) à Zahngold ist .... StrRRefG sollte das gefährliche Werkzeug in § 244 I Nr. 1a Alt. 2 ebenso verst
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/242.doc
Herrenlosigkeit insb. nach Dereliktion (§ 959 BGB) ≠ Vergessen oder Verlieren einer Sache (→ Frage des Gewahrsamsbruches) .... die Qualifikationen des Diebstahls [§§ 244, 244a StGB] kein eigenständiger Tatbestand; zur Regelbeispielstechnik nachlesen: Kre
http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/6666b483ed0b4fce163974699ef4caaa.d...
Definition: Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB ohne Rücksicht auf ihren Aggregatzustand (vgl. ...... Stiehlt der Täter eine einsatzfähige Waffe, so ist auch § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB verwirklicht, hinter den dann § 243 Abs. 1
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/koch/lehrveranstaltungen/...
in § 244 I Ziff. 1 a (BGH St 52, 257). A betritt ein Lebensmittelgeschäft. In einem vermeintlich unbeobachteten Moment schneidet er die Sicherungsetiketten mit .... Merke: Unerheblich, dass Vertrag anfechtbar oder – wie hier – unwirksam gem. §. 312 g Abs
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2007/ss/ag-bgbsrat/faelle...
244 BGB. Anders als bei § 243 BGB steht § 270 Abs. 1 BGB einer analogen Anwendung von § 300 Abs. 2 BGB nicht entgegen. § 300 Abs. 2 BGB ist auf den Gläubigerverzug zugeschnitten, der bei § 270 Abs. 1 BGB keine Rolle spielt. Die Regelungen in § 243 BGB un
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=12447
244 I Nr. 3 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl). I. Objektiver Tatbestand. 1. Grunddelikt § 242 I StGB. ▫ fremde bewegliche Sache ... BGB durch den Eintritt des Erbfalls auf E übergangen. Der in der Vorschrift des § 857 BGB angeordneten Besitzfiktion kommt
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/mitarbeiter/Halecker/...
A. aus §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3,. 25 Abs. 2 StGB wegen Entnahme des Zahngoldes. 1. TB a) obj. Zahngold = fremd? - mit Einsetzen des Zahngoldes ging. Eigentumsfähigkeit unter. - nach Todeseintritt: Eigentumserwer
http://www.dej.uni-saarland.de/Staudinger.pdf
26.01.2018 - Allgemeiner Teil. I:Neubearb.2013(§§1-14). Einl. zum BGB; §§ 1 – 14; VerschG (Verschollenheitsgesetz). 2013. I:Neubearb.2005(§§21-79) ... Einl. zu §§ 241 ff.; §§ 241 – 243 (Treu und Glauben). 2015. II:Neubearb.2016(§§244-248, PrKG). Vorbem z
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91891.htm
(1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist. (2) Die Umrechnung erfolgt.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 244 – Fremdwährungsschuld. (1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung a
https://www.brennecke-partner.de/244-BGB-Fremdwaehrungsschuld_60743
244 BGB Fremdwährungsschuld. (1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, daß Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist. (2) Die Umrechnung
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https://www.chbeck.de/von-staudinger-j-staudingers-kommentar-buergerlichen-gese...
Im Hinblick auf diese außerordentlich hohe praktische wie rechtswissenschaftliche Bedeutung erscheint das fragmentarische BGB-Geldrecht der §§ 244-248 BGB kodifikatorisch unscheinbar. Die vollständige Neubearbeitung des Geldrechts - fast zwei Jahrzehnte