Ist eine Geldschuld in einer bestimmten Münzsorte zu zahlen, die sich zur Zeit der Zahlung nicht mehr im Umlauf befindet, so ist die Zahlung so zu leisten, wie wenn die Münzsorte nicht bestimmt wäre.
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http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/downloads/ag_hand...
Grundsätzlich nach Vorschriften des BGB § 167 I BGB; § 48 HGB bestimmt Besonderheiten für Prokura: ... des Kaufmanns betreffen (aber: beachte § 344 HGB); die von Gesetzes wegen ausdrücklich dem Geschäftsinhaber vorbehalten sind (Erteilung der Porkura, §
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Gattungsschuld. Wahlschuld. Welche Fälle der Geldschuld sind zu unterscheiden? Fester Betrag, beliebige Münzen / Scheine. „Geldsummenschuld“ (Regelfall). Fester Betrag, bestimmte Münzen Scheine, nur notfalls andere. Geldsortenschuld (§ 245 BGB). Sonderfä
https://www.soldan.de/media/pdf/b3/d4/02/9783406695001_inh.pdf
Abs. 1, §§ 5–9, 11, 12, Art. 230–232 § 1, Art. 240, 241, 245; BGB-InfoV §§ 1, 3, 14; Allgemeines. Gleichbehandlungsgesetz §§ 1–5, 31, 32; AGB-Gesetz; Fernabsatzgesetz;. Prof. Dr. Andreas Heldrich †: 33.–67. Auflage; EGBGB Art. 3–47, 220, 236;. Dr. Fritz
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von. Prof. Dr. Jan von Hein, Hans-Jürgen Bieber, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Matthias Casper, Prof. Dr. Josef Drexl,. Prof. Dr. Anatol Dutta, Prof. Dr. Martin Franzen, Dr. Peter Finger, Prof. Dr. Helmut Grothe, Prof. Dr. Dr. Stefan. Grundmann, Prof.
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 7: · Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG. Bearbeitet von. Prof. Dr. Reinhard Gaier, Prof. ..... RGZ 106, 109 (113); vgl. auch RGZ 70, 245 (249). Nach aA soll (ohne Abweichung im Ergebnis) das „
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/823...
(BGHZ 62, 243, 245). 2) Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 1 BGB. In Betracht kommt ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des. Besitzes als „sonstiges Recht“. a) Voraussetzungen (haftungsbegründender Tatbestand). Der Besi
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_245/
20.07.2017 - ... 244 Fremdwährungsschuld · § 245 Geldsortenschuld · § 246 Gesetzlicher Zinssatz · § 247 Basiszinssatz · § 248 Zinseszinsen · § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes · § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung · § 251 Schadensersatz
https://www.amazona.de/test-prs-sc245-bgb/
Nach dem Aufklappen des (natürlich) mitgelieferten Cases erscheint die PRS SC245 BGB im Gegensatz zu vielen anderen PRS-Modellen als eher schlicht, um nicht zu sagen bieder. Auf eine pompöse Riegelahorndecke und Schnörkelei jeglicher Art wurde weitestgeh
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Anders als das repressive Verbot mit Ausnahmevorbehalt nach § 3 WährungsG aF und § 2 PaPkG aF (Jauernig/Mansel § 245 Rz 18; Gruber Geldwertschwankungen 315; Kirchhoff Wertsicherungsklauseln 147) statuiert die Neuregelung ein Verbot mit Legalausnahme. Das
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20050026
26.01.2005 - Alt. BGB zur Anfechtung berechtigt gewesen, da ihr zuständiger Mitarbeiter bei der Einstellung der Preisangaben in das Internet eine Erklärung des Inhalts, das Notebook solle 245 € kosten, nicht habe abgeben wollen. Die fehlerhafte Übertragu
http://www.hoai.de/online/BGB/BGB.php
245 Geldsortenschuld § 246 Gesetzlicher Zinssatz § 247 Basiszinssatz § 248 Zinseszinsen § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung § 252 Entgangener Gewinn § 253