Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
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https://www.egrr.de/fileadmin/pdf/downloads/Erklaerung-246_EGBGB.pdf
Erklärung zu Artikel 246 § 3 EGBGB. Einführungsgesetz BGB, Art. 246: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag. 1 Die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen: Sie können auf den Webseiten der EGRR jederzeit unter „Kostenre
http://www.immobilienladen-moers.de/media/files/verbraucherinformation.pdf
Telefon 02841 60 85 475. Email: kunden@immobilienladen-moers.de www.immobilienladen-moers.de. VERBRAUCHERINFROMATION für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fe
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Rückgaberecht die gesetzestechnische Aufwertung der BGB-Informationsverordnung von einer Verordnung zu einem Gesetz vorgenommen. Die Musterwiderrufs- und. Musterrückgabebelehrungen werden in Art. 246 ff EGBGB integriert. Aus. Praktikabilitätserwägungen w
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VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen. Maklervertrag vom (Datum):. Objektnummer: Objektart: Objektanschrift: Kunde
http://www.kookoo.eu/img/cms/KooKoo-AGB-01-Juli-2016-mit-WRB.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Letztverbrauchern. Hinweise gem. §§ 312c, 312g BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1, 2 und 3 EGBGB (AGB 1. Juli 2016). § 1 Geltungsbereich Die folgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die.
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91893.htm
Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
http://www.wipr-recht.de/Gesetzlicher-Zinssatz--%3E-%C2%A7-246-BGB_393
Ist gemäß § 246 BGB eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Während früher der Verzugszinssatz gem. § 288 BGB ebenfalls 4 % betrug, ist gemäß §
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. A. Allgemeines. Rz. 1 § 246 gewährt keinen eigenständigen Zinsanspruch, sondern bestimm
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_246/
20.07.2017 - ... 244 Fremdwährungsschuld · § 245 Geldsortenschuld · § 246 Gesetzlicher Zinssatz · § 247 Basiszinssatz · § 248 Zinseszinsen · § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes · § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung · § 251 Schadensersatz
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=2&art=6&find=Zinsen__Gesetzlicher-Zins...
Gesetzlicher Zinssatz. Ist eine Schuld. nach Gesetz oder. nach Rechtsgeschäft zu verzinsen,. so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist (§ 246 BGB). Bei Verzug des Geldschuldners beträgt der Verzugszinssatz