§ 243 BGB, Gattungsschuld
Paragraph 243 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten.


(2) Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache.


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Konkretisierung der Gattungsschuld

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15.04.2014 - Begriff der Gattungsschuld in § 243 Abs. 1 BGB nicht definiert, sondern vorausgesetzt: „Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet“; Gattung bezeichnet eine Menge von Gegenständen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, durch die sic


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Konkretisierung, §243 II

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/2_Konkretisierung,%20%...
Konkretisierung, §243 II. Sache mittlerer Art und Güte, also „solche Sache“ i.S.v. §243 I BGB; Vornahme der Leistungshandlung (das „seinerseits Erforderliche“), abhängig von der Art der Schuld. Holschuld Schickschuld Bringschuld. §269 I BGB. Gläubiger mu

Master für Grundkursskript SoSe 2003

http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/6666b483ed0b4fce163974699ef4caaa.d...
entfällt in folgenden Fallgruppen: - Täter hat einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung der Sache (h.M., etwa BGH NJW 1990, 2832; a.A. Hirsch, JZ 1963, 149, 152: nur [-] bei § 229 BGB). Ausnahme: Gattungsschulden, wegen Aussonderungsrec


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07 Konkretisierung

http://www.uni-leipzig.de/~brkern/data/Konkretisierungseb.pdf
der noch unbestimmte Leistungsgegenstand wird konkretisiert. - wann der Schuldner „das zur Leistung … seinerseits Erforderliche getan“ (§ 243 II BGB) hat, richtet sich danach, ob eine Hol-, Schick- oder Bringschuld vereinbart wurde. - maßgebend ist dabei

Übungsfragen SchR AT Unmöglichkeit

http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/uebungsfr...
Eine Gattungsschuld ist die Schuld eines nicht nach individuellen, sondern nur nach gattungsmäßigen Merkmalen bestimmten Gegenstandes, § 243 Abs. 1. BGB. - Unmöglichkeit im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB liegt bei Gattungsschulden vor, wenn die ganze Gattung

Fall 1: Lösung B könnte gegen A einen Anspruch aus § 433 II BGB auf ...

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/sosefall01.pdf
Die Verpflichtung zur Lieferung des Präsentkorbs ist eine nur der Gattung nach bestimmte Schuld, da B mehrere dieser Präsentkörbe hatte, und A keinen speziellen. Korb ausgesucht hat. Vorliegend wurde eine Gattungsschuld (§ 243 I BGB). 1 Vgl. Medicus/Lore

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 ...

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2007/ss/ag-bgbsrat/faelle...
b). Stückschuld. Aus dieser Gattungsschuld könnte aber durch Konkretisierung eine Stückschuld gewor- den sein, § 243 Abs. 2 BGB, so dass sich die Verpflichtung der S zur Leistung auf genau diese Schuld beschränkt. Konkretisierung tritt ein, wenn der Schu

SchuldR - Fall 2 Loesung - Juristische Fakultät

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS_2010_2011/Ko...
b) Konkretisierung der Gattungsschuld, § 243 Abs. 2 BGB. Da es sich somit nicht um eine Stückschuld handelt, wird V von seiner. Leistungspflicht nur frei, wenn Konkretisierung i.S.d. § 243 Abs. 2 BGB eingetreten ist. Wenn dies der Fall wäre, so wäre aus


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Gattungs- und Stückschulden -> § 243 BGB(Schuld vertretbarer und ...

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Eine Sachschuld kann eine Gattungsschuld i. S. d. § 243 BGB sein, gleichgültig, ob nur die Nutzung der Sache geschuldet wird, oder die Übertragung eines dinglichen Rechts an der Sache Schuldgegenstand ist. Der Gegenbegriff zur Gattungsschuld ist Stücksch

Definition » Gattungsschuld « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gattungsschuld.html
Gattungsschuld: Schuld, die auf Leistung einer nur der Gattung nach (nach allg. Merkmalen) bestimmten Sache gerichtet ist. I.d.R. hat der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte zu liefern (§ 243 BGB). Das Schuldverhältnis beschränkt sich bei der Gat

BGB § 243 Gattungsschuld - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 243 Gattungsschuld. (1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten. (2) Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt s

Konkretisierung, § 243 II BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/konkretisierung-243-ii-bgb/153/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Konkretisierung, § 243 II BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'

Gattungsschuld - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/gattungsschuld/gattungsschuld.htm
243 BGB) ist die Schuld eines nicht nach individuellen, sondern nur nach gattungsmäßigen Merkmalen bestimmten Gegenstandes (z.B. 500 kg Kartoffeln). Bedeutung hat die Einordnung als G. für die Frage der Unmöglichkeit. Solange nämlich nicht alle Stücke ei


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 243

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 243 BGB
    § 243 Abs. 1 BGB oder § 243 Abs. I BGB
    § 243 Abs. 2 BGB oder § 243 Abs. II BGB

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