§ 2288 BGB, Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
Paragraph 2288 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Erblasser den Gegenstand eines vertragsmäßig angeordneten Vermächtnisses in der Absicht, den Bedachten zu beeinträchtigen, zerstört, beiseite geschafft oder beschädigt, so tritt, soweit der Erbe dadurch außerstande gesetzt ist, die Leistung zu bewirken, an die Stelle des Gegenstands der Wert.


(2) Hat der Erblasser den Gegenstand in der Absicht, den Bedachten zu beeinträchtigen, veräußert oder belastet, so ist der Erbe verpflichtet, dem Bedachten den Gegenstand zu verschaffen oder die Belastung zu beseitigen; auf diese Verpflichtung findet die Vorschrift des § 2170 Abs. 2 entsprechende Anwendung. Ist die Veräußerung oder die Belastung schenkweise erfolgt, so steht dem Bedachten, soweit er Ersatz nicht von dem Erben erlangen kann, der im § 2287 bestimmte Anspruch gegen den Beschenkten zu.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

EU-Erbrechtsverordnung - Dr. Max Wieland

http://www.radrwieland.de/page/wp-content/uploads/EU-Erbrechtsverordnung-amerik...
Bindungswirkung und lebzeitige Schenkungen in Benachteiligungsabsicht, §§ 2287, 2288 BGB. Bindungswirkung. Auswirkung auf lebzeitige Schenkungen §§ 2287, 2288 BGB: Schutz vor den Nachlass schmälernden Schenkungen in Benachteiligungsabsicht; Die Schenkung


PDF Dokumente zum Paragraphen

2288 BGB - TANCK Rechtsanwalts GmbH

http://www.tanck.de/downloads/6_ZErb_07_2003_198.pdf
Hat der Erblasser in einem Erbvertrag mit vertraglicher Bindung eine vermächtnisweise Zuwendung bestimmt, dann könnte er die Zuwendung umgehen, wenn er den Vermächtnisgegenstand vor Eintritt des Erbfalls aus dem Nachlass ent- fernt. § 2288 BGB gibt dem V

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/293626d7-b330-4537-8d3d-1ef749facca0/1211.pdf
14.06.2004 - BGB §§ 2270, 2271, 2288. Gemeinschaftliches Testament - erbrechtliche Bindung - lebzeitige Verfügungsfreiheit. I. Zum Sachverhalt. Die Eheleute A und B haben im September 1985 ein gemeinschaftliches notarielles Testament errichtet, das folge

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69669609/zrV_2017_skript8.pdf
2287, 2288 BGB a) Kein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers b) Schuldrechtlicher Anspruch c) Verjährung. Fall 14 (vgl. Leipold, Erbrecht, Fall 4 zu § 15):. Karl Wichtig schloss im Jahr 2000 mit seinem Sohn Fritz einen formgültigen Erbvertrag, in dem

Gemeinschaftliches Testament - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung9.pdf
dd) Aufhebbarkeit wegen Verfehlungen des Bedachten, §§ 2271 Abs. 2,. 2294 BGB, und Vorliegen eines Pflichtteilssentziehungsgrundes,. §§ 2271 Abs. 2, 2336 BGB ee) Vorversterben und Erbverzicht (§ 2352 BGB) des Bedachten d) Schenkungen in Beeinträchtigungs

Juristisches Repetitorium hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
gesetzliche Vermutung: im Zweifel Einheitslösung. In beiden Fällen gelten §§ 2287, 2288, 2289 I 2 gelten ab Bindungswirkung analog zu Lebzeiten des Erblassers. Nach dem Tod des Ehegatten durch notariell beurkundete Erklärung ggü. dem Ehegatten frei wider


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2288 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Durch § 2288 BGB wird die Verfügungsfreiheit des Erblassers nicht beeinträchtigt, § 2286 BGB; der Erblasser kann weiterhin über sein Vermögen unter Lebenden verfügen. Missbraucht der Erblasser aber diese Verfügungsfreiheit, in dem er den vermachten Gegen

Vermächtnisnehmer wird vor Erblasser geschützt - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vermaechtnis/vermaechtnisnehmer.html
Auch eine Veräußerung oder Belastung des Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser führt im Erbfall dazu, dass Vermächtnisnehmer nicht rechtlos gestellt wird sondern einen Anspruch gegen den Erben hat, dass ihm dieser den Vermächtnisgegenstand unbelast

Jurawelt-Forum • Thema anzeigen - § 2288 BGB bei Ehegatten

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=47295
Die Eheleute M und F haben einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Zusätzlich hat der Erstversterbende dem gemeinsamen Sohn S ein Geldvermächtnis ausgesetzt, das beim Tod des Längerlebenden anfällt. Nach dem T

Die Klage aus §§ 2287, 2288 BGB :: MPG.PuRe

http://pubman.mpdl.mpg.de/pubman/faces/viewItemFullPage.jsp?itemId=escidoc%3A83...
Autor: Osterloh-Konrad, Christine; Genre: Beitrag in Handbuch ; Im Druck veröffentlicht: 2011; Titel: Die Klage aus §§ 2287, 2288 BGB.

OLG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2001 - Az. 18 U 99/01 - openJur

https://openjur.de/u/535723.html
25.10.2001 - Vertragsvermächtnisnehmer schützenden Vorschriften der §§ 2287, 2288 BGB dispositiv sind, d.h. im Erbvertrag ausgeschlossen werden können (für § 2288: Münchener Kommentar/Musielak, BGB, 3. Aufl., § 2288, Rd. 10 unter ausdrücklicher Verweisun


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2288

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2288 BGB
    § 2288 Abs. 1 BGB oder § 2288 Abs. I BGB
    § 2288 Abs. 2 BGB oder § 2288 Abs. II BGB

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