§ 2285 BGB, Anfechtung durch Dritte
Paragraph 2285 Bürgerliches Gesetzbuch

Die in § 2080 bezeichneten Personen können den Erbvertrag auf Grund der §§ 2078, 2079 nicht mehr anfechten, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfalls erloschen ist.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Wechselbezügliche Verfügung: in diesen Fällen können Dritte ... - IWW

https://www.iww.de/ee/fao-fortbildung/gemeinschaftliches-testament-wechselbezue...
T2 führt dazu, dass das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das. Berufungsgericht zurückverwiesen wird. e leitsatz: bgh 25.5.16, iV ZR 205/15. Die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des erstversterbenden Ehegat ten durch einen Dritten wird

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https://www.schauwienold.de/cmshandler/download/id.45/S22BW-413081316330.pdf
wurde. insoweit kann dahin gesteilt bleiben, ob die Beschwerdeführerin bereits deswegen nicht mehr die von dem Erblasser in dem Erbvertrag getroffenen Verfügungen anfechten konnte, da das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfaiis erloschen wa

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69568547/zrV_2017_skript7.pdf
2281-2285 BGB cc) Nichtigkeit wechselbezüglicher Verfügungen gemäß §§ 142 Abs. 1,. 2270 Abs. 1 BGB. Fall 13 (vgl. Leipold, Erbrecht, Fall 3 zu § 14):. Die Eheleute Frieda und Max Ehrlich haben sich in einem formgültigen Testament gegenseitig als Alleiner

Gemeinschaftliches Testament §§ 2265 ff BGB - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/07/L%C3%B6sung-Fall-2-Ehegatt...
Anfechtung eines Erbvertrages §§ 2281 - 2285 BGB. 1. Anwendbare Vorschriften a) §§ 2281 ff BGB gelten für vertragsmäßig bindende Verfügungen d. Erblasser. b) Bei einseitigen Verfügungen gelten §§ 2078 ff BGB. c) Liegt keine Verfügung von Todes wegen vor,

Lösungshinweise Fälle 22 - 34

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
mehr widerrufen kann, bedarf er des Gestaltungsrechts der Anfechtung selbst so wie der Erblasser, der sich in einem Erbvertrag gebunden hat. Deshalb sind die §§ 2281 ff. BGB analog auf gemeinschaftliche Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen anwen


Webseiten zum Paragraphen

§ 2285 BGB Anfechtung durch Dritte - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2285-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2285 BGB Anfechtung durch Dritte - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2285 Anfechtung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
A. Allgemeines. Rz. 1. Das Anfechtungsrecht des Dritten ist abhängig vom Bestehen des Anfechtungsrechts des Erblassers; der Erbvertrag soll nicht gegen den Willen des Erblassers unwirksam werden können. § 2285 BGB ist auf wechselbezügliche gemeinschaftli

Der Erbvertrag - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/der-erbvertrag/
01.07.2015 - VI. Anfechtung und Rücktritt des Erbvertrags. 1. Anfechtung. Nach §§ 2281 ff BGB besteht die Möglichkeit einer Anfechtung des Erbvertrages. Zu unterscheiden ist hierbei, ob der Erbvertrag nach § 2281 BGB durch den Erblasser selbst oder durch

BGH v. 25.5.2016 - IV ZR 205/15

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/ivzr205_16.htm
BGB angefochten werden. Fraglich ist, ob der Ausschlussgrund des § 2285 BGB hier analog angewendet werden muss. Hintergrund ist, dass wechselbezügliche Verfügungen in einem Testament auch vom Verfügenden selbst analog der für den Erbvertrag geltenden Vor

.§ 2285 BGB Anfechtung durch Dritte - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/2285-BGB-Anfechtung-durch-Dritte_63007
Die in 2080 bezeichneten Personen können den Erbvertrag auf Grund der 2078 2079 nicht mehr anfechten wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2285

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2285 BGB
    § 2285 Abs. 1 BGB oder § 2285 Abs. I BGB

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