§ 2291 BGB, Aufhebung durch Testament
Paragraph 2291 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. Zur Wirksamkeit der Aufhebung ist die Zustimmung des anderen Vertragschließenden erforderlich; die Vorschrift des § 2290 Abs. 3 findet Anwendung.


(2) Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung; die Zustimmung ist unwiderruflich.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

10: Gewillkürte Erbfolge VII – Erbvertrag - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung10.pdf
aa) Einverständliche Aufhebung durch Erbvertrag, § 2290 Abs. 1 BGB bb) Aufhebung von Vermächtnissen und Auflagen durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB cc) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament, § 2292 BGB d) Rücktritt aa) Rücktritts

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/69e6a2bb-5ab7-417f-8d43-6f856797a945/1260.pdf
13.02.2002 - Rn. 44), an anderer Stelle wird eine analoge Anwendung von § 2291 Abs. 2 BGB erwogen (Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rn. 19). Nach unserer Einschätzung ist damit insbesondere offen, ob eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung aus- reic

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69669609/zrV_2017_skript8.pdf
1. Vertragsmäßige Verfügungen, § 2278 Abs. 1 BGB a) Gegenstand, § 2278 Abs. 2 BGB b) Bindungswirkung, § 2289 Abs. 1 BGB c) Aufhebung aa) Einverständliche Aufhebung durch Erbvertrag, § 2290 Abs. 1 BGB bb) Aufhebung von Vermächtnissen und Auflagen durch Te

Lösungshinweise Abschnitt H/ Thema 3: Materielles Recht (Erbrecht)

https://www.rak-sachsen.de/documents/2015/10/fallbroschuere-2015-2-lehrjahr-loe...
BGB einen schuldrechtlichen An- spruch gegen T auf Auszahlung seines Pflichtteils. b) Erbe bleibt die T, da E den Erbvertrag nur mit ihrer Zustimmung widerrufen kann, §. 2291 Abs. 1 Satz 2 BGB. Hingegen könnte das im Erbvertrag getroffene Vermächt- nis z

und Erbrecht, Mietrecht

https://www.rak-sachsen.de/documents/2017/11/fallbroschuere-2017-loesungen-teil...
BGB. Vater und Sohn sind daher im ersten Grad und in gerader Linie miteinander verwandt. Enkel und Großeltern wie auch Geschwister untereinander sind im zweiten Grad mitei- nander verwandt, erstere in .... die nicht zwingend an der Wirkung von § 2291 Abs


Webseiten zum Paragraphen

§ 2291 BGB Aufhebung durch Testament - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2291-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2291 BGB Aufhebung durch Testament - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2291 Aufhebung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Die Erleichterung gegenüber dem Aufhebungsvertrag nach § 2290 BGB liegt darin, dass zum einen für die Aufhebung ein privatschriftliches Testament reicht, zum anderen die Vertragsparteien nicht gleichzeitig vor dem Notar anwesend sein müssen. § 2291 BGB g

Kommentierung zu § 2291 BGB –Aufhebung durch Testament– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-4/Aufhebung-durch-Testament
2291 Aufhebung durch Testament. (1) Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. Zur Wirksamkeit der Aufhebung ist die

BGB § 2291 Aufhebung durch Testament - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2291/
2291 Aufhebung durch Testament [1]. (1) 1Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. 2Zur Wirksamkeit der Aufhebung i

Der praktische Fall | Erbvertrag als schwere Bürde: Wann ist lebzeitige ...

http://www.iww.de/ee/archiv/der-praktische-fall-erbvertrag-als-schwere-buerde-w...
04.08.2008 - Wenn der Vertragsgegner keine notarielle Zustimmung zu Lebzeiten erteilt, entfällt jegliche Aufhebungswirkung. Denn die Erben des Vertragsgegners können diese Zustimmung nicht mehr (nachträglich) erteilen (J. Mayer in: Bengel/Reimann/J. Maye


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2291

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2291 BGB
    § 2291 Abs. 1 BGB oder § 2291 Abs. I BGB
    § 2291 Abs. 2 BGB oder § 2291 Abs. II BGB

  • Werbung