(1) Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. Zur Wirksamkeit der Aufhebung ist die Zustimmung des anderen Vertragschließenden erforderlich; die Vorschrift des § 2290 Abs. 3 findet Anwendung.
(2) Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung; die Zustimmung ist unwiderruflich.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung10.pdf
aa) Einverständliche Aufhebung durch Erbvertrag, § 2290 Abs. 1 BGB bb) Aufhebung von Vermächtnissen und Auflagen durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB cc) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament, § 2292 BGB d) Rücktritt aa) Rücktritts
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/69e6a2bb-5ab7-417f-8d43-6f856797a945/1260.pdf
13.02.2002 - Rn. 44), an anderer Stelle wird eine analoge Anwendung von § 2291 Abs. 2 BGB erwogen (Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rn. 19). Nach unserer Einschätzung ist damit insbesondere offen, ob eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung aus- reic
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69669609/zrV_2017_skript8.pdf
1. Vertragsmäßige Verfügungen, § 2278 Abs. 1 BGB a) Gegenstand, § 2278 Abs. 2 BGB b) Bindungswirkung, § 2289 Abs. 1 BGB c) Aufhebung aa) Einverständliche Aufhebung durch Erbvertrag, § 2290 Abs. 1 BGB bb) Aufhebung von Vermächtnissen und Auflagen durch Te
https://www.rak-sachsen.de/documents/2015/10/fallbroschuere-2015-2-lehrjahr-loe...
BGB einen schuldrechtlichen An- spruch gegen T auf Auszahlung seines Pflichtteils. b) Erbe bleibt die T, da E den Erbvertrag nur mit ihrer Zustimmung widerrufen kann, §. 2291 Abs. 1 Satz 2 BGB. Hingegen könnte das im Erbvertrag getroffene Vermächt- nis z
https://www.rak-sachsen.de/documents/2017/11/fallbroschuere-2017-loesungen-teil...
BGB. Vater und Sohn sind daher im ersten Grad und in gerader Linie miteinander verwandt. Enkel und Großeltern wie auch Geschwister untereinander sind im zweiten Grad mitei- nander verwandt, erstere in .... die nicht zwingend an der Wirkung von § 2291 Abs
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2291-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2291 BGB Aufhebung durch Testament - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Die Erleichterung gegenüber dem Aufhebungsvertrag nach § 2290 BGB liegt darin, dass zum einen für die Aufhebung ein privatschriftliches Testament reicht, zum anderen die Vertragsparteien nicht gleichzeitig vor dem Notar anwesend sein müssen. § 2291 BGB g
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-4/Aufhebung-durch-Testament
2291 Aufhebung durch Testament. (1) Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. Zur Wirksamkeit der Aufhebung ist die
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2291/
2291 Aufhebung durch Testament [1]. (1) 1Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. 2Zur Wirksamkeit der Aufhebung i
http://www.iww.de/ee/archiv/der-praktische-fall-erbvertrag-als-schwere-buerde-w...
04.08.2008 - Wenn der Vertragsgegner keine notarielle Zustimmung zu Lebzeiten erteilt, entfällt jegliche Aufhebungswirkung. Denn die Erben des Vertragsgegners können diese Zustimmung nicht mehr (nachträglich) erteilen (J. Mayer in: Bengel/Reimann/J. Maye