(1) Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben. Nach dem Tode einer dieser Personen kann die Aufhebung nicht mehr erfolgen.
(2) Der Erblasser kann den Vertrag nur persönlich schließen.
(3) Ist für den anderen Teil ein Betreuer bestellt und wird die Aufhebung vom Aufgabenkreis des Betreuers erfasst, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
(4) Der Vertrag bedarf der in § 2276 für den Erbvertrag vorgeschriebenen Form.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d3dc6565-0f2b-480b-a809-0abd05aa67b5/119382-f...
05.11.2012 - BGB § 2290. Mehrseitiger Erbvertrag mit einer einzigen erbvertragsmäßig bindenden Verfügung eines. Beteiligten; Aufhebung nach dem Tod eines Vertragsschließenden. I. Sachverhalt. Ein Ehepaar hat mit seinen beiden Kindern 1993 zwei Erbverträg
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Ausschlagung von. Pflichtteilsverzicht,. Erbteilungsvertrag. § 1822 Nr. 2 BGB,. § 299 FamFG ja. LR. Erbvertrag, Abschluss eines. § 2275 (2) BGB. VR. Erbvertrag, Anfechtung. § 2282 (2) BGB. GU. Erbvertragsauflösungsvertrag. § 2290 (3) BGB. GU
https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
299 FamFG. Mietvertragsauflösungsvertrag ja. BtR, LR. § 1907 (3) BGB,. § 299 FamFG. Miet- oder Pachtvertrag,. Dauerschuldverhältnis ja. BtR, LR. § 1908 BGB. Ausstattung. BtR. § 2275 (2) BGB. Abschluss Erbvertrag. EV. § 2282 (2) BGB. Anfechtung Erbvertrag
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-2011.pdf
2290 BGB zu. 11 MüKo § 2271 Rn. 45; RGZ 58, 64, 65; BGHZ 82, 274, 278 = NJW 1982,. 43; §§ 2287, 2288 BGB analog beim gemeinschaftlichen Testament bzw. in direkter Anwendung beim Erbvertrag. 12 Bamberger/Roth § 2352 BGB Rn. 1. 13 Im Umkehrschluss können d
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung10.pdf
Dr. Guido Pfeifer. 34 b) Bindungswirkung, § 2289 Abs. 1 BGB. -. Aufhebung früherer letztwilliger Verfügungen. -. Unwirksamkeit späterer Verfügungen von Todes wegen c) Aufhebung aa) Einverständliche Aufhebung durch Erbvertrag, § 2290 Abs. 1 BGB bb) Aufheb
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2290-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2290 BGB Aufhebung durch Vertrag - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-4/Aufhebung-durch-Vertrag
2290 Aufhebung durch Vertrag. (1) Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben. Nach dem Tode einer dieser Personen kann die Aufhebung nicht mehr e
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2290 Aufhebung durch Vertrag. (1) [1]Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben. [2]Nach dem Tode ei
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93954.htm
(1) Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben. Nach dem Tode einer dieser Personen kann die Aufhebung nicht mehr erfolgen. (2)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2290/
2290 Aufhebung durch Vertrag [1]. (1) 1Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben. 2Nach dem Tode einer dieser Personen kann die Aufhebung nicht