(1) Ein gemeinschaftliches Testament ist in den Fällen des § 2077 seinem ganzen Inhalt nach unwirksam.
(2) Wird die Ehe vor dem Tode eines der Ehegatten aufgelöst oder liegen die Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 Satz 2 oder 3 vor, so bleiben die Verfügungen insoweit wirksam, als anzunehmen ist, dass sie auch für diesen Fall getroffen sein würden.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
BGB); Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten (Feststellungsinteresse erforderlich) .... Endvermögens; § 3 VersAusglG: Stichtag Ende des Monats; § 1933 S. 1 BGB: einseitiger Erbrechtsausschluss; §§ 2077 Abs. 1 S.
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/3W673_.09a.pdf
27 FGG a.F., Art. 235 § 1, § 2 Satz 2 EGBGB, §§ 2077, 2268. Abs. 2 BGB, § 392 Abs. 3 ZGB-DDR. 1. Im Erbscheinserteilungsverfahren kann der Beteiligte, dessen Beschwerde gegen einen Vorbescheid zurückgewiesen worden ist, auch noch nach anschließend erfolg
http://www.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/lehrstuehle/seif/Do...
Nach §§ 2268 Abs. 2, 2077 Abs. 3 BGB hätte das gemeinschaftliche. Ehegattentestament trotz der Scheidung der Eheleute nur wirksam bleiben können, wenn anzunehmen wäre, dass Ines und Franz Keller diese Verfügungen auch für den Fall der. Scheidung hätten t
http://www.nonnenmacher.de/servlet/Download?language=1&document=5/5921796310577...
Hamm führt aus, dass gemäß den §§ 2268 Abs. 1, 2077 BGB von der. Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments auszugehen ist, wenn sich nicht im Wege der gegebenenfalls ergänzenden Auslegung. Keine Fortgeltung eines gemeinschaftlichen Testaments nach
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69568547/zrV_2017_skript7.pdf
I. Zweck. II. Voraussetzungen. 1. Ehegatten, § 2265 BGB. 2. Lebenspartner, § 10 Abs. 4 LPartG. 3. Unwirksamkeit bei Ehescheidung, § 2268 BGB. III. Form. 1. Nottestament, § 2266 BGB. 2. Privatschriftliches Testament, § 2267 BGB. IV. Nach- und Schlusserben
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung9.pdf
Auslegung: Berücksichtigung des beiderseitigen Willens der Ehegatten. II. Voraussetzungen. 1. Ehegatten, § 2265 BGB. 2. Lebenspartner, § 10 Abs. 4 LPartG. 3. Unwirksamkeit bei Ehescheidung, § 2268 BGB. -. Wirksamkeit nur, wenn anzunehmen, dass Verfügunge
http://www.iww.de/ee/archiv/familienrecht-so-wirkt-sich-die-scheidung-auf-verfu...
04.12.2008 - 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments, gemäß § 2268 BGB auch des gemeinschaftlichen Testaments, und ergänzt die allgemeinen Regeln über die Nichtigkeit von Verfügungen von Todes wegen, § 125 BGB Formverstoß, §
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Dieser Erfahrungssatz liegt der Vorschrift des § 2268 BGB zugrunde. In den Protokollen zum BGB ist niedergelegt, "dass alle Gründe, die für die Zulassung des gemeinschaftlichen Testaments sprechen, entfielen, sobald eine Ehe getrennt wäre, dass es sich a
http://www.rechtsanwalt-news.de/erbrecht/gemeinschaftliches-testament-zwischen-...
10.12.2008 - Dabei ist § 2268 BGB die zunächst einschlägige Vorschrift, die die Regelungen des § 2077 BGB für das gemeinschaftliche Testament übernimmt. § 2268 BGB lautet: § 2268 Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung. (1) Ein gemeinschaftliches Test
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2268/
2268 Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung. (1) Ein gemeinschaftliches Testament ist in den Fällen des § 2077 seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. (2) Wird die Ehe vor dem Tode eines der Ehegatten aufgelöst oder liegen die Voraussetzungen des § 2077
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/ivzr187_03.htm
Danach müsse zwischen Fortgeltung letztwilliger Verfügungen gemäß § 2268 Abs. 2 BGB einerseits und ihrer Aufhebbarkeit gemäß § 2271 Abs. 1 BGB andererseits unterschieden werden. Die Unaufhebbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch eine neue Verfügung