§ 2265 BGB, Errichtung durch Ehegatten
Paragraph 2265 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.


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Professor Dr. Rudolf Meyer-Pritzl Examensübungsklausur am 3 ...

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/exue-kurs/ls171103-meyer-pr...
2265 BGB: B und M sind verheiratet. - § 2267 S. 1 BGB: Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt. - § 2247 Abs. 2 BGB: Zeit- und Ortsangabe fehlen, aber: Es handelt sich lediglich um eine Soll-Vorschrift. Hier ergibt sich das Da


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Lösungsskizze zu § 11 neu

http://www.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/lehrstuehle/seif/Do...
2267 BGB gewährt jedoch Formerleichterungen, soweit es um die Errichtung eines privatschriftlichen gemeinschaftlichen Ehegattentestaments i.S.v. § 2265 BGB geht. In diesem Fall genügt es, wenn der betreffende Text von einem der beiden Ehegatten niederges

Gemeinschaftliches Testament - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung9.pdf
I. Zweck. -. Einheitliches Testament im Hinblick auf den Tod beider Ehegatten. -. Bindung des überlebenden Ehegatten an wechselbezügliche Verfügungen. -. Auslegung: Berücksichtigung des beiderseitigen Willens der Ehegatten. II. Voraussetzungen. 1. Ehegat

Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-15038?all=False
23.07.2014 - Titel: Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament. Normenketten: BGB §§ 140, 2265, 2270. § 2270 Abs. 1 BGB. BGB §§ 140, 2265, 2270. § 2270 BGB. § 61 Abs. 1 GNotKG. Leitsatz: 1. Auch wechselbezügliche Verfügungen ein

Juristisches Repetitorium hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
gemeinschaftliches Testament, §§ 2265 ff. BGB. → Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB. III. allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen (vgl. Übs). IV. Inhalt. → Problem der Auslegung (vgl. Übersicht). V. Aufhebung. → Widerruf, §§ 2253 ff. BGB. → Anfechtung, §§ 2078 f

Gemeinschaftliches Testament §§ 2265 ff BGB - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/07/L%C3%B6sung-Fall-2-Ehegatt...
Gemeinschaftliches Testament §§ 2265 ff BGB. I. Errichtung von Ehegatten (§ 2265 BGB)und Lebenspartnern (§ 10 IV LPartG) bei bestehender. Ehe/Lebenspartnerschaft (§ 2268 BGB). II. Form. 1. eigenhändig aber. Formenprivileg des § 2267 BGB: Nur einer muss e


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§ 2265 BGB Errichtung durch Ehegatten - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2265-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2265 BGB Errichtung durch Ehegatten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Kommentierung zu § 2265 BGB –Errichtung durch Ehegatten– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-8/Errichtung-durch-Ehegatten
Beratungsschwerpunkte. ErbrechtFamilienrecht. Profil. Das heutige Profil der Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen ist geprägt durch höchste Spezialisierung auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts. Dies gewährleisten wir durch ständig aktualisiertes Fachwi

Erbrecht- das gemeinschaftliche Testament - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/erbrecht-das-gemeinschaftliche-testament/
16.11.2014 - Das gemeinschaftliche Testament kann nach § 2265 BGB nur von Ehegatten oder von eingetragenen Lebenspartnern nach § 10 IV LPartG errichtet werden. Gemeinschaftlich ist ein Testament dann, wenn beide Eheleute mit einem gemeinsamen Entschluss

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2265 Errichtung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2265 Errichtung durch Ehegatten. Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. A. Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten. I. Allgemeines. Rz. 1. Ein gemeinschaftliches Testament

§ 2265 BGB Errichtung durch Ehegatten Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93929.htm
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 8: Gemeinschaftliches Testament › § 2265

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2265 BGB
    § 2265 Abs. 1 BGB oder § 2265 Abs. I BGB

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