§ 2266 BGB, Gemeinschaftliches Nottestament
Paragraph 2266 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach den §§ 2249, 2250 auch dann errichtet werden, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen nur bei einem der Ehegatten vorliegen.


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FG-Familiensachen § 3 FamFG - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Buches der ZPO; Art. 62 FamFG: Änderung der HausratsVO; Art.112 FGG-RG: Außerkrafttreten des FGG; Art. 111 FGG-RG: Übergangsvorschriften; Art. 3 bis 28, 30 bis 110 FGG-RGG: zahlreiche materielle und formelle Änderungen (z.B. BGB, HGB, Lebenspartnerschaft


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Master für Grundkursskript SoSe 2003

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Definition: Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB ohne Rücksicht auf ihren Aggregatzustand (vgl. Joecks, StGB, Vor § 242 Rn 6). .... Bsp.: => Wohnungsinhaber behält auch während einer Urlaubsreise Gewahrsam an den Sachen in seiner Woh


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Gemeinschaftliches Testament §§ 2265 ff BGB - Examensrelevant.de

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Nottestament , § 2266 BGB. III. Wirkungen. 1. Zwei (!) letztwillige Verfügungen von Todes wegen. 2. Beschränkte Bindungswirkung: Wechselbezügliche (korrespektive) Verfügungen - also solche, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohn

Gemeinschaftliches Testament - Uni Regensburg

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Unwirksamkeit bei Ehescheidung, § 2268 BGB. -. Wirksamkeit nur, wenn anzunehmen, dass Verfügungen auch für den Fall der Scheidung getroffen sein würden. -. Problem: Erneute Eheschließung geschiedener Ehegatten (str.) III. Form. 1. Nottestament, § 2266 BG

Übersicht über das Familienrecht - Kanzlei Magold Walter & Hermann

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1390 BGB. - Vermögensrelevante Wirkungen (effets concernant la fortune), §§ 1357, 1365 -1370. - Vertretung des Kindes (représentation de l'enfant), §. 1629 II 1 BGB. - Erbrechtliche Regelungen (réglement d'héritage). - Gemeinschaftliches Testament (testa

Staudinger BGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783805910163_Excerpt_001.pdf
Staudinger BGB - Buch 5: Erbrecht. §§ 2265 - 2338 a ... FamRZ 2001, 1198). Dass das BGB nur das gemeinschaftliche Testament von Ehe- ..... eingefügt hatte. Durch das GesEinhG wurde die Bestimmung des § 28 Abs 3 TestG als § 2266 (unverändert) wieder in da

Endgültige Bedingungen Nr. 2266 Basisprospekt derivative Produkte ...

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Endgültige Bedingungen Nr. 2266 vom 25. September 2017 gemäß § 6 Absatz 3 .... zeitpunkt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) schätzen. c) Der jeweilige „Referenzpreis“ einer Serie von .... Die Zahlstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB und etwaig


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§ 2266 BGB Gemeinschaftliches Nottestament - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2266-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2266 BGB Gemeinschaftliches Nottestament - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2266 BGB Gemeinschaftliches Nottestament Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93930.htm
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach den §§ 2249, 2250 auch dann errichtet werden, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen nur bei einem der Ehegatten vorliegen.

Kommentierung zu § 2266 BGB –Gemeinschaftliches Nottestament ...

http://www.bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-8/Gemeinschaftliches-Notte...
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Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2266 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Die Gegenansicht, die i.R.d. § 2266 BGB stets eine einheitliche Testierung beider Ehegatten nach § 2266 BGB, sei es in anderen Formen, verlangt, argumentiert wie folgt: bei einer Kombination verschiedener Testierformen ergäben sich nach Ablauf der jeweil

BGB § 2266 Gemeinschaftliches Nottestament - NWB Datenbank

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Buch 5: Erbrecht. Abschnitt 3: Testament. Titel 8: Gemeinschaftliches Testament. § 2266 Gemeinschaftliches Nottestament. Ein gemeinschaftliches Testament kann nach den §§ 2249, 2250 auch dann errichtet werden, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen n


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 8: Gemeinschaftliches Testament › § 2266

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2266 BGB
    § 2266 Abs. 1 BGB oder § 2266 Abs. I BGB

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