(1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist.
(2) Haben die Ehegatten in einem solchen Testament ein Vermächtnis angeordnet, das nach dem Tode des Überlebenden erfüllt werden soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Vermächtnis dem Bedachten erst mit dem Tode des Überlebenden anfallen soll.
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Auslegungsregel des § 2269 BGB). 2. Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments durch das an S gerichtete Schreiben? Der Widerruf von Testamenten richtet sich grundsätzlich nach §§ 2253 ff. BGB. Ein Widerruf könnte gem. § 2258 Abs. 1 BGB durch die Abfassu
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c1204e08-aa98-4af3-b556-c1e51fd2b843/12103.pdf
Dokumentnummer: 12103 letzte Aktualisierung: 06.05.2004. BGB §§ 2069, 2075, 2269, 2270. Rechtsfolge des Verstoßes gegen eine Pflichtteilsklausel; Ersatzberufung; Bindungswir- kung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich Pflichtteilsklauseln; Abä
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Huber alleinige Vollerbin oder lediglich Vorerbin geworden und Katharina als. Nacherbin eingesetzt wurde. Im Fall gemeinschaftlicher Ehegattentestamente kommen als Gestaltungsmöglichkeiten die. Trennungs- und die Einheitslösung (sog. Berliner Testament i
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Priv.-Doz. Dr. Guido Pfeifer. 31. 2. Enterbung mit Schlusserbeneinsetzung („Berliner Testament“). 1. Auslegungsregel des § 2269 BGB (Einheitslösung). -. Nachlass des erstverstorbenen Ehegatten verschmilzt mit Vermögen des überlebenden Ehegatten. -. Gesam
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Die Auslegungsregel des § 2269 BGB (Berliner T.) (1) Trennungslösung. = Überlebender wird Vorerbe. = Dritter wird (als Ersatzerbe) Vollerbe des Längerlebenden und Nacherbe des Vorverstorbenen. → Trennung der Vermögensmassen beim Längerlebenden : Es sind
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Sonderfall „ Berliner Testament“ § 2269 BGB. Ehegatten setzen sich gegenseitig und einen Dritten als Erben des Letztversterbenden ein. Trennungsprinzip. Einheitsprinzip überlebender Ehegatte wird Vorerbe , der Dritte Nacherbe überlebender Ehegatte wird V
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Bei dem vom Gesetz in § 2269 BGB angesprochenen Berliner Testament setzen sich die Ehegatten auf das Ableben des Erstversterbenden gegenseitig zu jeweils Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Überlebenden, d.h. Zweitversterbenden das Vermö
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16.11.2014 - Die amtliche Überschrift des § 2269 BGB ist zwar „Gegenseitige Erbeinsetzung“, bezeichnet wird die darin enthaltene Konstruktion der Erbeinsetzung aber als Berliner Testament. Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseiti
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Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2269 Gegenseitige Einsetzung. (1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2269/
2269 Gegenseitige Einsetzung. (1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist
http://www.rechtsanwalt-news.de/erbrecht/gemeinschaftliches-testament-zwischen-...
10.12.2008 - Gegenseitige Einsetzung im gemeinsamen Testament. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments liegt bei einer gegenseitigen Einsetzung vor. Es ist in § 2269 BGB geregelt: § 2269 BGB Gegenseitige Einsetzung. (1) Haben die Ehegatten