§ 2269 BGB, Gegenseitige Einsetzung
Paragraph 2269 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist.


(2) Haben die Ehegatten in einem solchen Testament ein Vermächtnis angeordnet, das nach dem Tode des Überlebenden erfüllt werden soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Vermächtnis dem Bedachten erst mit dem Tode des Überlebenden anfallen soll.


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Erbrecht- das gemeinschaftliche Testament - Jura Individuell

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16.11.2014 - Die amtliche Überschrift des § 2269 BGB ist zwar „Gegenseitige Erbeinsetzung“, bezeichnet wird die darin enthaltene Konstruktion der Erbeinsetzung aber als Berliner Testament. Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseiti

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2269 Gegenseitige Einsetzung. (1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist

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10.12.2008 - Gegenseitige Einsetzung im gemeinsamen Testament. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments liegt bei einer gegenseitigen Einsetzung vor. Es ist in § 2269 BGB geregelt: § 2269 BGB Gegenseitige Einsetzung. (1) Haben die Ehegatten


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 8: Gemeinschaftliches Testament › § 2269

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2269 BGB
    § 2269 Abs. 1 BGB oder § 2269 Abs. I BGB
    § 2269 Abs. 2 BGB oder § 2269 Abs. II BGB

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