§ 2196 BGB, Unmöglichkeit der Vollziehung
Paragraph 2196 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wird die Vollziehung einer Auflage infolge eines von dem Beschwerten zu vertretenden Umstands unmöglich, so kann derjenige, welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde, die Herausgabe der Zuwendung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern, als die Zuwendung zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen.


(2) Das Gleiche gilt, wenn der Beschwerte zur Vollziehung einer Auflage, die nicht durch einen Dritten vollzogen werden kann, rechtskräftig verurteilt ist und die zulässigen Zwangsmittel erfolglos gegen ihn angewendet worden sind.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - C. Visser Info

http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)]. Die Änderungen durch .... Fünfter Titel: Auflage (§§ 2192 - 2196). Sechster Titel: Testamentsvollstrecker (§§ 2197 - 222


PDF Dokumente zum Paragraphen

2196 - 2200 - DGUV

http://www.dguv.de/uv-recht/1988/28_1988/28_1988_18.pdf
HVBG-Info 28/1988 vom 08.12.1988, S. 2196 - 2200, DOK 475/017-BSG. Rückforderung überzahlter Elternrente in der Kriegsopferversorgung von den Nacherben ... entsprechend den §§ 1922, 1967 BGB einrückt (vgl. BSG vom. 18.03.1965 - 10 RV 171/63 = BSGE 23, 7)

Kenntnis des Käufers von einer Garantieverletzung ... - Mayer Brown

https://www.mayerbrown.com/Files/Publication/3965276b-2371-4f0f-871b-69b9d5260b...
22.04.2013 - Garantieverletzung im Hinblick auf §442 BGB hat und ob und in welchem Umfang er sich das Wissen ... I. Ausgangslage: § 442 BGB. Das bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 442 BGB, dass die Rechte ... 9 Fleischer/Körber, BB 2001, 841, 842; Müll

BGB Band 9: Erbrecht - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Erbrecht-1922-2385-BeurkG-2...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 9: Erbrecht (§§ 1922-2385), BeurkG (§§ 27-35): · BGB – Kessal-Wulf ... Gesamtdarstellungen zum BGB, allgemeine Fragen zum Zivilrecht. Verlag C.H. .... Arbeitsabschnitt von Herrn Dr. Gerhard Schlic

NomosKOMMENTAR - Nomos Shop

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832970901_lese01.pdf
BGB. NomosKOMMENTAR. Band 5: §§ 1922–2385. 4. Auflage. Nomos. Erbrecht. Herausgegeben von. Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident des Landgerichts, ..... 2192–2196. Dr. Jörg Mayer. Anhang zu §§ 2192ff: Steuerrechtliche Aspekte. Dr. Dirk Pohl/Dr. Florian R

Sebastian Franck Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach dem ...

http://d-nb.info/975878123/04
114. K. VERJÄHRUNG IM RECHT DER AUFLAGE, §§ 2192 FF. BGB. 115. I. Verjährung des Vollziehungsanspruchs nach § 2194 BGB. 115. 1. Auslegung nach § 197 Abs.l Nr.2 BGB. 115. 2. Motive des historischen Gesetzgebers. 116. 3. Wiederholte Handlungen. 117. II. Ve


Webseiten zum Paragraphen

Auflage - § 1940 BGB §§ 2192-2196 BGB | Rechtsanwalt Wolf

https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlasspla...
Auflage – § 1940 BGB §§ 2192-2196 BGB. Die Auflage ist ein besonderes Gestaltungsmittel, mit dem der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer zur Erbringung einer Leistung verpflichten kann. In Form einer Auflage

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2196 Unmöglichkeit ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Gesetzestext (1) Wird die Vollziehung einer Auflage infolge eines von dem Beschwerten zu vertretenden Umstands unmöglich, so kann derjenige, welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde, die Herausgabe der Zuwendung nac

BGB § 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2196/
2196 Unmöglichkeit der Vollziehung. (1) Wird die Vollziehung einer Auflage infolge eines von dem Beschwerten zu vertretenden Umstands unmöglich, so kann derjenige, welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde, die Herau

§ 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung / Titel 5 Auflage / Abschnitt 3 ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... Dritten vollzogen werden kann, rechtskräftig verurteilt ist und die zulässigen Zwangsmittel erfolglos gegen ihn angewendet worden sind. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderungsnachweis Top. Zitieren: BGB §

Auflage, § 1940 BGB iVm §§ 2192 - 2196 BGB | Erbrecht - Repetico

https://www.repetico.de/karte-60849019
06.03.2018 - Verpflichtung des Erben oder eines Vermächtnisnehmers, ohne dass einem anderen ein korrespondierendes Recht eingeräumt wirdanders als Vermächtn...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 5: Auflage › § 2196

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2196 BGB
    § 2196 Abs. 1 BGB oder § 2196 Abs. I BGB
    § 2196 Abs. 2 BGB oder § 2196 Abs. II BGB

  • Werbung