(1) Der Erblasser kann bei der Anordnung einer Auflage, deren Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Person, an welche die Leistung erfolgen soll, dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen.
(2) Steht die Bestimmung dem Beschwerten zu, so kann ihm, wenn er zur Vollziehung der Auflage rechtskräftig verurteilt ist, von dem Kläger eine angemessene Frist zur Vollziehung bestimmt werden; nach dem Ablauf der Frist ist der Kläger berechtigt, die Bestimmung zu treffen, wenn nicht die Vollziehung rechtzeitig erfolgt.
(3) Steht die Bestimmung einem Dritten zu, so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. Kann der Dritte die Bestimmung nicht treffen, so geht das Bestimmungsrecht auf den Beschwerten über. Die Vorschrift des § 2151 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung; zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschrift gehören der Beschwerte und diejenigen, welche die Vollziehung der Auflage zu verlangen berechtigt sind.
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BayOblG NJW 1988, 2742: Zweckauflage (§ 2193 BGB). „Die Verfügung des Erblassers, sein Vermögen solle den Tieren zugute kommen, ist mehrdeutig. Darin könnte einerseits der Wille zum Ausdruck gekommen sein, die oder den gesetzlichen Erben mit einer Zwecka
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39 FamFG beizufügenden Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen ( BGH, Beschluss vom 23. 11. 2011 – IV ZB 15/11 - ). Einzelheiten zum Erbrecht des Staates: Holl, Rpfleger 2008, 285. bb) §§ 2151 Abs. 3, 2193 Abs. 3 BGB ( Fristsetzung zur Bestimmung des Vermächt
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06.03.2012 - 2156 BGB). Ein Dritter hat seine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen, was gem. §§ 315 bis 319 BGB der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt.137. Durch eine Zweckauflage gem. § 2193 Abs. 1 BGB kann die Bestimmung des Bedachten
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Auswahl aus eng bezeichnetem Personenkreis. -. Festlegung der Auswahlkriterien durch den Erblasser c) Ausnahmen aa) Zweckvermächtnis, § 2151 BGB bb) Auflagenbegünstigter, § 2193 BGB cc) Auswahl des Testamentsvollstreckers, §§ 2198, 2200 BGB dd) Auseinand
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03.02.2017 - BGB § 181, § 873 Abs. 1, § 925 Abs. 1, § 1940, § 2065 Abs. 2, § 2084,§ 2151 Abs. 1§ 2193 Abs. 1 u. 3,§. 2197 Abs. 1, § 2205 S. 2 u. 3, § 2368, § 2193 Abs. 1. Leitsatz: 1. Ein vom Erblasser mit der Bestimmung des Berechtigten einer Zweckaufla
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Überblick. Das Buch 4 des FamFG behandelt die Nachlass- und Teilungssachen. Wie bereits zu. Zeiten des FGG ist auch weiterhin das Verfahrensrecht in Nachlasssachen nicht voll- ständig in der Verfahrensordnung, sondern zu einem ganz erheblichen Teil im 5.
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG. Drucksache 18/2193. 18. Wahlperiode. 04.09.2014. Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) ... und diese auch abzufordern (§ 328 Abs. 1 BGB). In diesem Zusammenhang sind in den Jahren. 2009 rd. 3.485.800 €,.
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2193 Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist. (1) Der Erblasser kann bei der Anordnung einer Auflage, deren Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Person, an welche die Leistung erfolgen soll, dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen. (2)
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Gesetzestext (1) Der Erblasser kann bei der Anordnung einer Auflage, deren Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Person, an welche die Leistung erfolgen soll, dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen. (2) Steht die Bestimmung dem Beschwerten zu,
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Für die Auflage gilt § 2065 Abs. 2 BGB nicht, weil sie keine Zuwendung zum Gegenstand hat. Aber über § 2192 BGB gilt § 2156 BGB auch für die Auflage. Zwar ist § 2151 BGB nicht entsprechend anwendbar. Aber § 2193 BGB geht ohnehin weiter. Danach kann der E
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16.04.2014 - Ich brauche Hilfe in folgendem Fall: Privatschriftliches Testament der E vom Jan. 2014: "B vermache ich 40.000€ mit der Auflage, dass er zu diesem Zeitpunkt ledig ist. Falls er das Erbe nicht antreten kann, so wird A benannt, den Betrag an e
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28.05.2014 - 2193 Abs. 1 BGB. Leitsatz: 1. Ist der Zweck einer Stiftung hinreichend bestimmt, so ist die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung aufgrund letztwilliger Verfügung auch in der Weise möglich, dass der Erblasser einem Dritten (hier: Testa