§ 2195 BGB, Verhältnis von Auflage und Zuwendung
Paragraph 2195 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
(Anfechtung der Erbausschlagung); BGH NJW 1998, 543 (Erbausschlagung bei „Berliner. Testament“); BGHZ 168, 210 (Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Inhaltsirrtums nach § 119 I BGB („Rechtsfolgenirrtum“), Abgrenzung zum Motivirrtum; BGH NJW. 2000, 2195

14: Rechtsstellung des Erben - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung14
RECHTSPRECHUNG: BGH NJW 2000, 2195 (Vermögenswerte Bestandteile des Allgemeinen. Persönlichkeitsrechts); BGHZ 50, 133 ... Rechterwerb, z. B. Anwartschaftsrecht. -. Rechtsverlust, z. B. Auflassung e) Besitz, § 857 BGB. -. Unmittelbarer oder mittelbarer Be

it-recht kanzlei

https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=2195
Die Herstellung des Werkes ist die Hauptpflicht des Unternehmers. Er hat dieses vertragsgemäß, d.h. rechtzeitig und vor allem mangelfrei, d.h. ohne Sach- und Rechtsmängel herzustellen, §§ 631, 633 BGB. Der Besteller ist demnach bei einem mangelhaften Wer

Zweiter Schriftlicher Bericht - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/021/0402195zu.pdf
4. Wahlperiode zu Drucksache IV/2195. Zweiter Schriftlicher Bericht ... Drucksachen IV/806, IV/2195 -. Bericht des Abgeordneten Dr. ... BGB), und die sog. Sozialklausel (§ 556 a BGB). Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung miet- rechtlicher Vorschri

Richtlinien für die Umschreibung von Schutzrechten und ... - DPMA

https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9139.pdf
Telefax: +49 89 2195-2221. Telefonische Auskünfte: +49 89 2195-3402. Internet: http://www.dpma.de. Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA. IBAN: .... BGB nicht statt. 1.1.2. Die Vertretungsmacht für juristische Personen und Personengesellschaften kann


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2195 Verhältnis von ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
A. Zweck der Regelung. Rz. 1. Mehrere Verfügungen in einer letztwilligen Verfügung sind in ihrem Bestand grundsätzlich unabhängig voneinander (§ 2085 BGB). § 2195 BGB ergänzt oder stellt zumindest klar, dass das auch im Verhältnis von Auflage und Zuwendu

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 2195 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 2195 – Verhältnis von Auflage und Zuwendung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 2195 – Verhältnis von Auflage. Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachte

BGB § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2195/
2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung. Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde. Fu

.§ 2195 BGB Verhältnis von Auflage und Zuwendung

https://www.brennecke-partner.de/2195-BGB-Verhaeltnis-von-Auflage-und-Zuwendung...
Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge wenn anzunehmen ist dass der Erblasser die.

§ 2195 BGB - Verhältnis von Auflage und Zuwendung

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2195/
2195 BGB - § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 5: Auflage › § 2195

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2195 BGB
    § 2195 Abs. 1 BGB oder § 2195 Abs. I BGB

  • Werbung