Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.
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https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
(Anfechtung der Erbausschlagung); BGH NJW 1998, 543 (Erbausschlagung bei „Berliner. Testament“); BGHZ 168, 210 (Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Inhaltsirrtums nach § 119 I BGB („Rechtsfolgenirrtum“), Abgrenzung zum Motivirrtum; BGH NJW. 2000, 2195
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung14
RECHTSPRECHUNG: BGH NJW 2000, 2195 (Vermögenswerte Bestandteile des Allgemeinen. Persönlichkeitsrechts); BGHZ 50, 133 ... Rechterwerb, z. B. Anwartschaftsrecht. -. Rechtsverlust, z. B. Auflassung e) Besitz, § 857 BGB. -. Unmittelbarer oder mittelbarer Be
https://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?_action=%2FPDF%2Fprint&_rid=2195
Die Herstellung des Werkes ist die Hauptpflicht des Unternehmers. Er hat dieses vertragsgemäß, d.h. rechtzeitig und vor allem mangelfrei, d.h. ohne Sach- und Rechtsmängel herzustellen, §§ 631, 633 BGB. Der Besteller ist demnach bei einem mangelhaften Wer
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/021/0402195zu.pdf
4. Wahlperiode zu Drucksache IV/2195. Zweiter Schriftlicher Bericht ... Drucksachen IV/806, IV/2195 -. Bericht des Abgeordneten Dr. ... BGB), und die sog. Sozialklausel (§ 556 a BGB). Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung miet- rechtlicher Vorschri
https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9139.pdf
Telefax: +49 89 2195-2221. Telefonische Auskünfte: +49 89 2195-3402. Internet: http://www.dpma.de. Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA. IBAN: .... BGB nicht statt. 1.1.2. Die Vertretungsmacht für juristische Personen und Personengesellschaften kann
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
A. Zweck der Regelung. Rz. 1. Mehrere Verfügungen in einer letztwilligen Verfügung sind in ihrem Bestand grundsätzlich unabhängig voneinander (§ 2085 BGB). § 2195 BGB ergänzt oder stellt zumindest klar, dass das auch im Verhältnis von Auflage und Zuwendu
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 2195 – Verhältnis von Auflage und Zuwendung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 2195 – Verhältnis von Auflage. Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachte
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2195/
2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung. Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde. Fu
https://www.brennecke-partner.de/2195-BGB-Verhaeltnis-von-Auflage-und-Zuwendung...
Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge wenn anzunehmen ist dass der Erblasser die.
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2195/
2195 BGB - § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die.