§ 2183 BGB, Haftung für Sachmängel
Paragraph 2183 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ohne dass er eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss. Auf diese Ansprüche finden die für die Sachmängelhaftung beim Kauf einer Sache geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.


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Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/vermaechtnis-das-vermaechtnis-ein-gesta...
Gattungsvermächtnis, §§ 2155, 2182, 2183 BGB: Die zugewandte Sache ist nur der Gattung nach bestimmt;. „▫ Zweckvermächtnis, § 2156 BGB: Aufgrund einer Zweckbestimmung des Erblas- sers bestimmt der Beschwerte oder ein Dritter den Vermächtnisgegenstand;. „

BUNDESGERICHTSHOF

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16.05.2014 - März 2007 - V ZR 190/06, NJW 2007, 2183) sowie auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB (Senat, Urteil vom. 30. April 1993 - V ZR 234/91, BGHZ 122, 308, 314). b) Das Berufungsgericht lässt dahinstehen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Vo

Deutscher AnwaltVerein - Bundesgerichtshof

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Die Anpassung der Terminologie in § 2183 BGB-E („Schadensersatz statt der Leis- tung“ statt „Schadensersatz wegen Nichterfüllung“) an die §§ 280 ff. BGB ist zu begrü- ßen. Der Zusatz „ohne dass es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf“ ist wo

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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24.04.2008 - b) Anpassung der §§ 2182, 2183 und 2376 BGB an die. Schuldrechtsreform. Die Gewährleistungsvorschriften beim Vermächtnis und Erbschaftskauf werden besser an die Terminolo- gie des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ange- passt. c) Modernisi

Sebastian Franck Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach dem ...

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2287 Abs.l BGB als erbrechtlicher Anspruch i.S.d. § 197 Abs.l Nr.2 BGB.. 23 ... 35. 6. Verjährung des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB. 36 a) Meinungsstand nach der alten Rechtslage. 36 b) Einfluss des neuen Verjährungsrechts. 37 ..... Verjährung der G


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§ 2183 BGB Haftung für Sachmängel Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93856.htm
Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. Hat der Beschwerte einen Sachmangel.

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2183 Haftung für ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift regelt neben § 2182 BGB die Problematik von Gewährleistungsrechten in Bezug auf eine vermachte Sache. Im Unterschied zu § 2182 BGB regelt § 2183 BGB die Frage der Haftung für Sachmängel bei Gattungsvermächtnissen (§ 2155 BGB). Keine Anwend

§ 2183 BGB Haftung für Sachmängel - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2183-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2183 BGB Haftung für Sachmängel - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2183 Haftung für Sachmängel - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2183/
2183 Haftung für Sachmängel [1]. 1Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. 2Hat d

§ 2183 BGB Gewährleistung für Sachmängel - MeinRechtsportal.de

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2183 BGB Gewährleistung für Sachmängel . MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2183

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2183 BGB
    § 2183 Abs. 1 BGB oder § 2183 Abs. I BGB

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