§ 2182 BGB, Haftung für Rechtsmängel
Paragraph 2182 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. § 444 findet entsprechende Anwendung.


(2) Dasselbe gilt im Zweifel, wenn ein bestimmter nicht zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht ist, unbeschadet der sich aus dem § 2170 ergebenden Beschränkung der Haftung.


(3) Ist ein Grundstück Gegenstand des Vermächtnisses, so haftet der Beschwerte im Zweifel nicht für die Freiheit des Grundstücks von Grunddienstbarkeiten, beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und Reallasten.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Inhaltsverzeichnis - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/fd/14/1c/9783935079747_inh.pdf
58. § 6 Haftung des mit einem Vermächtnis Beschwerten,. §§2182f. BGB. 61. A. Regelungsbedarf. 61. B. Reform. 61. C. Bewertung. 61. I. Änderungen in §2182 BGB. 61. II. Änderungen in §2183 BGB. 62. D. Auswirkungen auf die Praxis. 62. § 7 Die Verjährung bei

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
I. Überblick. 1. Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087 ff. BGB. 3. Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge, § 1938 BGB. 4. Vermächtnis, §§ 1939, 2147 ff. BGB. 5. Auflage, §§ 1940, 2192 ff. BGB. 6. Pflichtteilsentziehung, § 2336 BG

Deutscher AnwaltVerein - Bundesgerichtshof

http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmate...
2182 BGB verweist in Abs. 1 S. 1 auf § 435, nicht jedoch auf § 434 BGB. Über den. Verweis auf § 453 BGB erfolgt dann aber doch wieder ein Verweis auf die §§ 434 ff. BGB. Auch hier wäre eine Klarstellung wünschenswert. § 2182 BGB gewährt durch den Verweis

Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/vermaechtnis-das-vermaechtnis-ein-gesta...
Gattungsvermächtnis, §§ 2155, 2182, 2183 BGB: Die zugewandte Sache ist nur der Gattung nach bestimmt;. „▫ Zweckvermächtnis, § 2156 BGB: Aufgrund einer Zweckbestimmung des Erblas- sers bestimmt der Beschwerte oder ein Dritter den Vermächtnisgegenstand;. „

1 Fall 105 BGH, Urteil vom 30. 3. 2007 - V ZR 179/06, NJW ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/examen/exame...
2007 - V ZR 179/06, NJW 2007, 2182. Leitsatz: Der Eigentümer kann sich der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 I BGB) nicht durch Verzicht auf sein. Eigentum entziehen. Sachverhalt: Das kl. Land ist Eigentümer einer Grundstücksfläche, auf dem M auf Grund


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2182 Haftung für ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2182 BGB regelt wie § 2183 BGB die Haftung des Beschwerten für Mängel an dem vermachten Gegenstand. Keine Anwendung findet die Vorschrift im Falle eines Stückvermächtnisses. Wird eine Sache im Rahmen eines Stückvermächtnisses vermach

BGB § 2182 Haftung für Rechtsmängel - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2182/
2182 Haftung für Rechtsmängel [1]. (1) 1Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. 2Er hat den

Fassungen § 2182 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/al93855.htm
01.01.2010 - Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von § 2182 BGB Bürgerliches Gesetzbuch.

Gesetzestexte: § 2182 BGB Gewährleistung für Rechtsmängel

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V ZR 266/11, NJW 2013, 2182

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Abgrenzung von Sach- und Rechtsmangel beim Kaufvertrag, fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Voraussetzungen der Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses nach § 444 BGB (arglistiges Verschweigen eines Mangels); Entbehrlichkeit der Fristsetzung


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2182

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2182 BGB
    § 2182 Abs. 1 BGB oder § 2182 Abs. I BGB
    § 2182 Abs. 2 BGB oder § 2182 Abs. II BGB
    § 2182 Abs. 3 BGB oder § 2182 Abs. III BGB

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