(1) Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis nicht mehr ausschlagen, wenn er es angenommen hat.
(2) Die Annahme sowie die Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden; sie ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.
(3) Die für die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften des § 1950, des § 1952 Abs. 1, 3 und des § 1953 Abs. 1, 2 finden entsprechende Anwendung.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/7f2e644e-f96c-45fb-b90e-abc2378d5af4/11528.pdf
20.11.2007 - InsO §§ 83, 286 ff., 295 Nr. 2; BGB §§ 2192, 2194, 2180. Erbrechtliche Auflage und Herausgabeobliegenheit im Restschuldbefreiungsverfahren. I. Sachverhalt. Die Erblasserin hat drei Kinder A, B und C. Der Ehegatte ist vorverstorben. Über das
http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
31.03.2015 - 50So zum Beispiel bei der Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, §§ 1944 ff, 2180. II BGB, der Aufgabe des Eigentums nach § 959 BGB, eines Nießbrauchs nach § 1064 BGB oder eines Pfandrechts nach § 1255 BGB. 51Vgl. Staudinger
http://www.hkb-koblenz.de/tl_files/hkb/pdfs/Steuerliche_Testamentsoptimierung_3...
recherchiert von: Nicola Dissel-Schneider am 17.01.2013. Autor: Nicola Dissel-Schneider, RA'in. Datum: 23.03.2012. Quelle: Normen: § 1942 BGB, § 2180 BGB, §. 1944 BGB, § 1953 BGB, §. 2303 BGB, § 1950 BGB, §. 1947 BGB, § 1371 BGB, §. 2306 BGB, § 2306 BGB,
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. -. Gesetzliche Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung. (z.B. im Hinblick auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge). -. Testamentarische und gesetzliche Erbfolge auch nebeneinander möglich. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087
http://d-nb.info/931300991/04
2305 BGB. 10. 1. Ausschlagung der Erbenstellung. 10. 2. Annahme der Erbschaft und Geltendmachung des Pflichtteils- restanspruchs, § 2305 BGB. 11. IV. Pflichtteilsberechtigter als Vermächtnisnehmer, § 2180, 2307. Abs. 1 BGB. 11. 1. Auschlagung des Vermäch
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2180 BGB trägt dem Gedanken Rechnung, dass niemand sich eine Zuwendung aufdrängen lassen muss. Des Weiteren ergeben sich durch die Vorschrift Gestaltungsmöglichkeiten (§ 2307 BGB). Im Gegensatz zum Erben (§ 1945 BGB) kann der Vermäch
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2180/
2180 Annahme und Ausschlagung. (1) Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis nicht mehr ausschlagen, wenn er es angenommen hat. (2) 1Die Annahme sowie die Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. 2Die Erklärung
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/erbrecht/frist-zur-ausschlagung-eines-verm...
18.02.2011 - Die Ausschlagung des Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. § 2180 BGB sieht keine Frist für die Ausschlagung eines Vermächtnisses vor. Die Regelung des § 1944 BGB, wonach die Ausschlagung nur binnen sechs Wochen erfolgen kann, findet auf d
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/gemeinschaftliches-testament-ausschlagung-eine...
09.03.2011 - Die Regelung des § 1944 BGB, wonach die Ausschlagung nur binnen sechs Wochen erfolgen kann, findet auf das Vermächtnis keine Anwendung, da in § 2180 Abs. 3 BGB auf sie gerade nicht verwiesen wird. Eine analoge Anwendung des § 1944 BGB - jede
https://www.ndeex.de/erbrecht_aktuell/1151320014.html
26.06.2006 - Die Ausschlagung des Vermächtnisses ist nicht gegenüber dem Nachlassgericht, sondern dem Beschwerten gegenüber – formfrei zu erklären (§ 2180 BGB). Der anwaltliche Vertreter des Vermächtnisnehmers bedarf zur Ausschlagung keiner besonderen Vo