§ 2172 BGB, Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache
Paragraph 2172 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Leistung einer vermachten Sache gilt auch dann als unmöglich, wenn die Sache mit einer anderen Sache in solcher Weise verbunden, vermischt oder vermengt worden ist, dass nach den §§ 946 bis 948 das Eigentum an der anderen Sache sich auf sie erstreckt oder Miteigentum eingetreten ist, oder wenn sie in solcher Weise verarbeitet oder umgebildet worden ist, dass nach § 950 derjenige, welcher die neue Sache hergestellt hat, Eigentümer geworden ist.


(2) Ist die Verbindung, Vermischung oder Vermengung durch einen anderen als den Erblasser erfolgt und hat der Erblasser dadurch Miteigentum erworben, so gilt im Zweifel das Miteigentum als vermacht; steht dem Erblasser ein Recht zur Wegnahme der verbundenen Sache zu, so gilt im Zweifel dieses Recht als vermacht. Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung durch einen anderen als den Erblasser bewendet es bei der Vorschrift des § 2169 Abs. 3.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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l. § 2 Begründung, Entstehung und Wirkungen des Vermächtnisanspruchs. 3. Erster Teil: Die vermächtnisrechtlichen Regelungen über die Wirksamkeit und den Inhalt des Vermächtnisses individuell bestimmter Gegenstände. § 1 Die Unwirksamkeitsregelungen der §§

Westphalen_Anm. BGH - Beck-Shop

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1 BGB n.F.. (BGB a.F. 5 208). OLG Jena, Urteil vom 09.04.2008 - 4 U 1100/06 vorhergehend: LG Erfurt, 27.11.2006 - 2 HKO 127/05. ; BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - VII ZR 105/08 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen). BGB a.F. 55 Et ü. ß; BGB n.F. 99 2

it-recht kanzlei

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Ist diese Klausel abmahnsicher? Vertreten wird hier mitunter, dass diese Klausel bereits deshalb abmahnfähig sei, weil § 266 BGB ausdrücklich (!) dem Verkäufer die Berechtigung zur Teilleistung abspreche. Damit wolle der Gesetzgeber ja gerade verhindern,

Die Auswirkungen der §§ 675c ff. BGB auf den ... - StudZR

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dem neuen Zahlungsdienstrecht, ZJS 2013, 225 (231); Kiehnle, Fehlüberweisung und. Bereicherungsausgleich nach der Zahlungsdienstrichtlinie, Jura 2012, 895 (901);. Rademacher, § 657u BGB: Einschränkung des Verkehrsschutzes im Überweisungsrecht,. NJW 2011,


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2172 Verbindung ...

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Der Anwendungsbereich des § 2172 BGB setzt voraus, dass die Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse an der vermachten Sache geführt hat. Keine Anwendung findet daher die Vorschrift, wenn die vermachte Sache

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2172 Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache. (1) Die Leistung einer vermachten Sache gilt auch dann als unmöglich, wenn die Sache mit einer anderen Sache in solcher Weise verbunden, vermischt oder vermengt worden ist, dass nach den §§ 9

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11. 1999 – XII ZR 281/97, FamRZ 2000, 355, 356). 3. Dem Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft nach § 749 Abs. 1, § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB können von dem anderen Teilhaber keine gemeinschaftsfremden Forderungen entgegengehalten werden (im Ansch

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WuM 2008, Heft 6, S. 348 ff.; RdE 2008, Heft 7, S. 204 ff.; NJW 2008, Heft 30, S. 2172 ff.; RdE 2008, Heft 8, S. 225 Rosin/Mätzig: "Inhalte und Auswirkungen des Urteils des BGH-Kartellsenats vom 29. April 2008 auf die Inhaltskontrolle von Preisanpassungs

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2172 BGB
    § 2172 Abs. 1 BGB oder § 2172 Abs. I BGB
    § 2172 Abs. 2 BGB oder § 2172 Abs. II BGB

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