(1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam.
(2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewendet ist, dass die Leistung möglich wird.
(3) Wird ein Vermächtnis, das auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, unter einer anderen aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins zugewendet, so ist das Vermächtnis gültig, wenn die Unmöglichkeit vor dem Eintritt der Bedingung oder des Termins behoben wird.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/2013/RVer...
In Anlehnung an Oberlandesgericht Düsseldorf, 09.07.2010, http://www.globalsaleslaw.org/content/api/cisg/urteile/2171.pdf. Die Klägerin ist ... Grundsätzlich gelten allg Regeln über Vertragsschluss - nicht § 305 BGB (der allerdings ggü Unternehmern nach
https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
Teilungsanordnungen, § 2048 S. 1 BGB b) Bestimmungsrecht des Beschwerten oder Dritter, §§ 2151, 2153 BGB c) Wahlvermächtnis, § 2152 BGB d) Gattungsvermächtnis, § 2155 BGB e) Zweckvermächtnis, § 2156 BGB f) Verschaffungsvermächtnis, §§ 2169, 2170 BGB. 7.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuer...
20.10.2017 - GZ IV C 1 - S 2171-c/09/10004 :006. DOK 2017/0397458. (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben). Der BFH hat mit seinen Urteilen IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15 vom 14. Juni 2016 entschieden, dass zu den anschaffungsnahen Herstellungskost
http://d-nb.info/978735595/04
l. § 2 Begründung, Entstehung und Wirkungen des Vermächtnisanspruchs. 3. Erster Teil: Die vermächtnisrechtlichen Regelungen über die Wirksamkeit und den Inhalt des Vermächtnisses individuell bestimmter Gegenstände. § 1 Die Unwirksamkeitsregelungen der §§
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Typenzwang, §§ 1937 ff. BGB. -. Gesetzliche Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung. (z.B. im Hinblick auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge). -. Testamentarische und gesetzliche Erbfolge auch nebeneinander möglich. 2. Erbeinsetzung, §§ 1937, 2087
http://www.ostendorp.de/Ostendorp-AGB.pdf
Telefon 0 2171 - 39 58 39. Fax 0 2171 - 39 58 58 ... und der Käufer die Ware annimmt. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten ergänzend die die Vorschriften der ... Unternehmer in Sinne von $ 14 BGB, so reisen die Waren auf Gefahr
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2171 BGB findet sowohl bei tatsächlicher als auch rechtlicher Unmöglichkeit Anwendung, bspw. wenn der Gegenstand in der Zeit zwischen Testamentserrichtung und Erbfall untergegangen ist. Möglicherweise ist dann jedoch ein Anspruch auf
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2171/
2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot. (1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam. (2) Die Unmöglichkeit
http://www.rechtslexikon.net/d/verschaffungsverm%C3%A4chtnis/verschaffungsverm%...
Ein Verschaffungsvermächtnis liegt regelmäßig dann vor, wenn die Auslegung des Erblasserwillens ergibt, dass der Bedachte den entsprechenden Gegenstand unbedingt erhalten soll. Ist die Leistung für jedermann unmöglich, so ist das Vermächtnis unwirksam (§
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erbschaftsteuerrecht/vermaecht...
Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam (§ 2171 BGB). Wird die Leistung nach dem Erbfall ohne Verschulden des Beschwerten
http://www.dnoti.de/gutachten/index.html?&pageIndex=32
WEG § 3 • WEG § 5 • WEG § 6 • BGB § 892 - DNotI-Report 2014, 121-124 ... Bergschaden; Anspruch auf Schadensersatz; Eigentumsübertragung des beschädigten Grundstücks; Erlöschen des Anspruchs aus § 249 Abs. 2 BGB; Umfang des ... WEG § 12 • BGB § 2174 • BGB