§ 2174 BGB, Vermächtnisanspruch
Paragraph 2174 Bürgerliches Gesetzbuch

Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.


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Präsentationen zum Paragraphen

Berliner Testament

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120300/_temp_/ErbR.ppt
kann auch ein nasciturus sein, aber nur, wenn er später tatsächlich geboren wird (§ 1923). … kann auch eine Stiftung vor ihrer Entstehung sein (§ 84 BGB). Erblasser. Vermächtnisnehmer. erhält nur einzelnen. Gegenstand (§ 1939). erhält nur schuldrechtlich


PDF Dokumente zum Paragraphen

Lösung: Das Vermächtnis

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ss_1...
mächtnis im Sinne des § 1939 BGB vor. Gem. § 2174 BGB gibt das Vermächtnis V lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Übereignung (Tren- nungsprinzip!) des Porsche. Daher hat V kein Eigentum an dem Porsche erlangt. Somit liegt auch

Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/vermaechtnis-das-vermaechtnis-ein-gesta...
Die Schwäche liegt darin, dass der Vermächtnisnehmer nur eine schuldrecht- liche Stellung hat. Denn aufgrund der Anordnung des Vermächtnisses erlangt der Vermächtnisnehmer (der Bedachte) einen Anspruch (§ 2174 BGB) gegen den Beschwerten, § 2147 BGB. Der

Lösungshinweise zu Besprechungsfall 26bis30.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Vermächtnisnehmer erwirbt nach § 2147 BGB jedoch nur einen Anspruch aus § 2174 BGB aus dem. Vermächtnis gegen den Erben. Die Voraussetzungen dieses Anspruch sind hier zu prüfen. Dafür müsste das. Testament ein wirksames Vermächtnis über den Weinkeller vo

Lösungsskizzen zum Thema Erbrecht - Dr. Gabriela Bacher

http://www.dr-bacher.de/AG/Erbrecht_Loesungen.pdf
27.05.2017 - Fall 1. I. Anspruch der Vermächtnisnehmerinnen auf je 250.000 Euro aus § 2174 BGB. 1. In dem Testament ist ein Vermächtnis ausgesetzt worden. 2. Mit dem Vermächtnis beschwert ist mangels anderer Bestimmung im Testament der. Erbe, § 2147 Satz

Endurteil

http://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/1/3/0/6/2/196740.pdf
Der Vermächtnisanspruch richtet sich gegen den Beschwerten (§ 2174 BGB), also mangelns anderer Bestimmung durch die Erblasserin gegen die Erben (§ 2147 S. 2 BGB). Das ist vorliegend die Erbengemeinschaft, bestehend aus dem Kläger und der Beklagten. Dem t


Webseiten zum Paragraphen

§ 2174 BGB Vermächtnisanspruch - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2174-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2174 BGB Vermächtnisanspruch - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2174 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. A. Allgemeines/Normzweck Rz. 1 Bei dem knapp formulierten Gesetzestext des § 2174 BGB handelt es sich u

Vermächtnis §1939 BGB §§2147 ff BGB | Rechtsanwalt Wolf

https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlasspla...
Er erhält lediglich einen Anspruch gegen denjenigen, der mit dem Vermächtnis beschwert wurde (§ 2174 BGB). Diesen Anspruch muss der Vermächtnisnehmer selbst durchsetzen. Der Erblasser kann einzelne Erben, die Erbengemeinschaft aber auch andere Vermächtni

BGB § 2174 Vermächtnisanspruch - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2174/
Titel 4: Vermächtnis. § 2174 Vermächtnisanspruch. Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAA-73903]. . Siehe

§ 2174 BGB Vermächtnisanspruch Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93847.htm
Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2174

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2174 BGB
    § 2174 Abs. 1 BGB oder § 2174 Abs. I BGB

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