§ 2170 BGB, Verschaffungsvermächtnis
Paragraph 2170 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen.


(2) Ist der Beschwerte zur Verschaffung außerstande, so hat er den Wert zu entrichten. Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien.


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GUTACHTEN Dokumentnummer: 13179 letzte Aktualisierung: 05.08 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c6dad76f-8f09-4350-a5f5-c38f44b30b9f/13179.pdf
05.08.2005 - letzte Aktualisierung: 05.08.2005. BGB §§ 2169, 2170; ErbStG § 3; GrEStG § 3. Erbschaftsteuerrechtliche und grunderwerbsteuerrechtliche Bewertung eines. Verschaffungsvermächtnisses. I. Sachverhalt. Eine Witwe überlässt ihrem Sohn A. eine Eig

Erbrecht Vorlesung 7 - Uni Trier

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18.06.2015 - Das Verschaffungsvermächtnis, § 2170 BGB. Im Grundsatz geht das Gesetz davon aus, § 2169 BGB, dass ein Vermächtnis gerichtet auf einen nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstand unwirksam ist. Ist dieses aber gewollt, handelt es sich um ein Ve

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
Teilungsanordnungen, § 2048 S. 1 BGB b) Bestimmungsrecht des Beschwerten oder Dritter, §§ 2151, 2153 BGB c) Wahlvermächtnis, § 2152 BGB d) Gattungsvermächtnis, § 2155 BGB e) Zweckvermächtnis, § 2156 BGB f) Verschaffungsvermächtnis, §§ 2169, 2170 BGB. 7.

Inhalt und Grenzen der Leistungspflicht beim Vermächtnis individuell ...

http://d-nb.info/978735595/04
2169 BGB. 17. 2. §§ 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB. 19. III. Zur Unwirksamkeit des Stuckvermächtnisses nach § 2169 Abs. 1 und 4 BGB wegen feh- ..... 2170. Abs. 2 S. 1 BGB. 169. 2. Die Leistungsbefreiung nach § 275 Abs. 1 BGB als Folge des irreversiblen Ver

Elmshorner MTV von 1860 eV Umdruck 16/2170 - Landtag SH

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/2100/umdruck-16-2170.pdf
28.06.2007 - Amtsgericht Pinneberg. Vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB: Burkhardt Koriath (1. Vorsitzender), Thomas Dabelstein, Stefan Heesch, Torsten Bluhm,. Stefan Stubenrauch. Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Uwe Hönke, Geschäftsführer.


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2170 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Durch § 2170 BGB wird das gestalterische Spektrum des Erblassers erweitert. Der Erblasser kann durch das Verschaffungsvermächtnis bestimmen, dass der Beschwerte einen nicht zum Nachlass gehörenden bestimmten Gegenstand dem Bedachten zuwendet (Abs. 1). Na

BGB § 2170 Verschaffungsvermächtnis - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2170/
2170 Verschaffungsvermächtnis. (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Ver

Verschaffungsvermächtnis - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/verschaffungsverm%C3%A4chtnis/verschaffungsverm%...
als Vermächtnis ausgestaltete Zuwendung des Erblassers, bei der der Beschwerte verpflichtet ist, dem Bedachten den zugewendeten Gegenstand auch dann zu verschaffen, wenn sich der Gegenstand nicht im Nachlass befindet (§§ 2169 Abs. 1, 2170 BGB). Ein Versc

Verschaffungsvermächtnis - Erbrecht-heute.de

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Verschaffungsvermaechtnis.html
Mit § 2170 BGB ist das Verschaffungsvermächtnis fest in der deutschen Rechtssprechung verankert und somit ein wesentlicher Bestandteil des Erbrechts. Hierin legt der Gesetzgeber nicht nur fest, dass der Beschwerte dem Bedachten den vermachten Gegenstand

AOK - Service für Unternehmen: PRO Personalrecht online

http://www.aok-business.de/nc/rheinland-pfalz-saarland/fachthemen/pro-personalr...
2170 BGB - Verschaffungsvermächtnis. (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte z


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2170

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2170 BGB
    § 2170 Abs. 1 BGB oder § 2170 Abs. I BGB
    § 2170 Abs. 2 BGB oder § 2170 Abs. II BGB

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