§ 2163 BGB, Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist
Paragraph 2163 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam:

1.
wenn es für den Fall angeordnet ist, dass in der Person des Beschwerten oder des Bedachten ein bestimmtes Ereignis eintritt, und derjenige, in dessen Person das Ereignis eintreten soll, zur Zeit des Erbfalls lebt,
2.
wenn ein Erbe, ein Nacherbe oder ein Vermächtnisnehmer für den Fall, dass ihm ein Bruder oder eine Schwester geboren wird, mit einem Vermächtnis zugunsten des Bruders oder der Schwester beschwert ist.


(2) Ist der Beschwerte oder der Bedachte, in dessen Person das Ereignis eintreten soll, eine juristische Person, so bewendet es bei der dreißigjährigen Frist.


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V. § 2163 Abs. 2 BGB ). Der Testamentsvollstrecker muss das ihm in der letztwilligen Verfügung vom Erblasser angetragene Amt durch Willenserklärung seinerseits annehmen, um Testamentsvollstrecker zu werden; er erwirbt das Amt also nicht automatisch durch

Die Injektion - Pflegesoft

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4. Verjährung der Gewährleistungsansprüche aus §§ 2182, 2183 BGB ............... 148. III. Sonstige Fristen im Vermächtnisrecht........................................................... 149. 1. 30-jährige Frist der §§ 2162, 2163 BGB ....................

L eits ä tze - Uni Trier

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nicht durch, § 2163 I Nr. 1 BGB (BGH, NJW 1969, 1112 = LM § 2163 BGB Nr. 1). Die Revision stellt weiter zur Überprüfung, ob durch Vermächtnis ein synallagmatisches Verhältnis zwischen Bedachtem und Beschwertem begründet werden könne (a.A. Schurig, Das Vo

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2163 BGB
    § 2163 Abs. 1 BGB oder § 2163 Abs. I BGB
    § 2163 Abs. 2 BGB oder § 2163 Abs. II BGB

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