(1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör.
(2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgten Beschädigung der Sache einen Anspruch auf Ersatz der Minderung des Wertes, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch.
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https://www.esh-tut.de/fileadmin/user_upload/downloads/6._Vorsorgevollmacht.doc
nachstehend „der Bevollmächtigte” genannt-. für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, die uneingeschränkte Generalvollmacht, auch über meinen Tod
http://www.rechtsanwalt-heyne.de/Formulare/vorsorgevollmacht.pdf
Vorsorgevollmacht. Name: Geburtsdatum: Wohnort: Vorsorgevoll macht. Für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine. Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, bevollmächtige ich, auch über mein
https://www.ls-tc.de/document/110781
18.09.2017 - Endgültige Bedingungen Nr. 2164 vom 18 .... wird von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt und wird in der ... 315 BGB) schätzen. e) Der jeweilige „Referenzpreis“ einer Serie von Zertifikaten ist der in Absatz 5 i) genan
https://www.esh-tut.de/dokumente/PDF/6._Vorsorgevollmacht.pdf
für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, die uneingeschränkte Generalvollmacht, auch über meinen. Tod hinaus gemäß §§1896 Abs. 2,164 ff. BGB. Di
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02164/imfname_636707.pdf
17.05.2017 - Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der. Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992) geändert wird, BGB!. I. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGB!. I Nr. 46/2014 wird wie folgt g
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat49.pdf
(15) = NJW 1975, 1116 = LM § 164 BGB Nr. 38 L; BGHZ 91, 148 (152, 153) = NJW 1984, 2164 = LM § 11. GmbHG Nr. 33; BGHZ 92, 259 (268) = NJW 1985, 136 = LM § 1643 BGB Nr. 7; Palandt/Heinrichs, BGB,. 55. Aufl. (1996), § 164 Rdnr. 2). Eben dies war hier nach
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Daraus ergibt sich, dass der Beschwerte auch das Recht hat, im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft zur Zeit des Erbfalls vorhandenes Zubehör auszutauschen. Der Anspruch des Vermächtnisnehmers erstreckt sich dann auf die neuen Zubehörstücke. Da das Zubehör
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2164/
2164 Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche. (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör. (2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgten Beschädigung d
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2164/
2164 BGB - § 2164 Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör. (2) Hat der Erblasser wegen einer nach.
http://www.rechtslexikon.net/d/st%C3%BCckverm%C3%A4chtnis/st%C3%BCckverm%C3%A4c...
Zubehör, das zur Zeit des Erbfalls vorhanden ist, gilt i. d. R. als zusammen mit der Sache vermacht (§ 2164 Abs. 1 BGB). Früchte und alles sonstige, was der Beschwerte aufgrund des Vermächtnisses erlangt hat, muss er dem Vermächtnisnehmer herausgeben; im
https://ratgeber.ruby-erbrecht.de/rok-bgb-%C2%A7-2164-erstreckung-auf-zubehoer-...
13.02.2017 - 2164 BGB Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör. (2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgte