§ 2161 BGB, Wegfall des Beschwerten
Paragraph 2161 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, wirksam, wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Beschwert ist in diesem Falle derjenige, welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommt.


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9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
b) Wegfall, § 2161 BGB. 4. Gegenstand der Zuwendung. 5. Fälligkeit, § 2181 BGB. 6. Vermächtnisarten a) Vorausvermächtnis, § 2150 BGB, und wertverschiebende. Teilungsanordnungen, § 2048 S. 1 BGB b) Bestimmungsrecht des Beschwerten oder Dritter, §§ 2151, 2

Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

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„▫Wegfall des Beschwerten, soweit ein entsprechender Erblasserwille anzu- nehmen ist, § 2161 BGB,. „▫Fristablauf vor Anfall des Vermächtnisses, §§ 2162, 2163 BGB,. „▫Nichtzugehörigkeit des vermachten Gegenstandes bei Stückvermächtnis, falls kein Verschaf

wertpapier- mitteilungen - WM Wirtschafts- und Bankrecht

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Seite 2161. Dr. Peter von Hall, Münster. Die Bestimmung des Börsenpreises gem. § 104 Abs. 3 InsO in zentralisierten, elektronischen Handelssystemen. Seite 2168. Rechtsanwalt Dr. Martin Nentwig, Berlin. Grenzen der Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf Beit

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Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2161 Wegfall des ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Regelung in § 2161 BGB stellt eine Ausprägung des § 2085 BGB (teilweise Unwirksamkeit) dar. Wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird, bleibt das Vermächtnis i.d.R. wirksam. Beschwert ist dann grundsätzlich derjenige, dem der Wegfall

§ 2161 BGB Wegfall des Beschwerten Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93833.htm
Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, wirksam, wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Beschwert ist in diesem Falle derjenige, welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten.

§ 2161 BGB Wegfall des Beschwerten - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2161-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2161 BGB Wegfall des Beschwerten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2161 BGB - Wegfall des Beschwerten - openJur

https://openjur.de/g/bgb/2161.html
2161 Wegfall des Beschwerten →. Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, wirksam, wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Beschwert ist in diesem Falle derjenige, welchem der Wegfall des zu

.§ 2161 BGB Wegfall des Beschwerten - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/2161-BGB-Wegfall-des-Beschwerten_62879
Ein Vermächtnis bleibt sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist wirksam wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2161

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2161 BGB
    § 2161 Abs. 1 BGB oder § 2161 Abs. I BGB

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