Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung12
Trans- und postmortale(r) Auftrag bzw. Vollmacht a) Auftrag, § 672 BGB b) Vollmacht, § 168 S. 1 BGB, und Widerruf nach § 168 S. 2 BGB. II. Schenkung von Todes wegen, § 2301 BGB. -. Rechtsgeschäft unter Lebenden für den Fall des Todes. -. Parallele insbes
https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/vermaechtnis-das-vermaechtnis-ein-gesta...
Aufl., Anhang zu § 14 HeimG) nichtig sein. Darüber hin- aus gelten spezielle Unwirksamkeitsgründe für Vermächtnisse, wie z. B. „▫Vorversterben des Bedachten, § 2160 BGB,. „▫Wegfall des Beschwerten, soweit ein entsprechender Erblasserwille anzu- nehmen is
https://www.imm-house.de/app/download/5811743281/Expose+V2160-5_gesamt.pdf
Exposé V2160-5, Stand 30.11.2017, Seite 6 von 18. IMM-HOUSE. Im m o b ilie n & Ha usve rwa ltung. Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie
http://web109.can14.de/tvb/urteile/Katze_1.pdf
VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001, Aktenzeichen 10 E 2160/01. Leitsatz. Inhaber des Anspruchs aus § 970 BGB ist allein der Finder und Schuldner ist allein der materiell Berechtigte, nicht aber die Gemeinde, die allenfalls subsidiär zur Verwahrung einer. F
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_7_ppt.pdf
18.06.2015 - 2160 BGB. Insoweit gilt gleiches wie beim Erben. Der Erblasser kann aber Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen (§2190 BGB) , die im. Falle des Ausfalls (Tod, Ausschlagung, Unwürdigkeit) an die Stelle des primären. Vermächtnisbedachten treten. Au
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Der Bedachte darf andererseits aber nicht bereits verstorben sein. Da der Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB) nicht immer mit dem Erbfall zusammenfällt, findet § 2160 BGB insbesondere dann Anwendung, wenn das Vermächtnis erst später, etwa bei einem Berliner T
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93832.htm
Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt.
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2160-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2160 BGB Vorversterben des Bedachten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vermaechtnis/vermaechtnisnehmer-stirbt...
Als weitere Ausnahme zu der Grundregel in § 2160 BGB sieht das Gesetz für einen ganz besonderen Fall vor, dass bei Wegfall eines Vermächtnisnehmers vor dem Erbfall eine Anwachsung erfolgen kann. Nach § 2158 BGB wächst das Vermächtnis des vorverstorbenen
https://openjur.de/g/bgb/2160.html
Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt. ...