§ 2162 BGB, Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis
Paragraph 2162 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein Vermächtnis, das unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet ist, wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher die Bedingung oder der Termin eingetreten ist.


(2) Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so wird das Vermächtnis mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Bedachte gezeugt oder das Ereignis eingetreten ist, durch das seine Persönlichkeit bestimmt wird.


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Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

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1923 Abs. 2 BGB auf den der Zeugung hinausgeschoben. Bei der Erbeinset- zung wäre der Bedachte nach § 2101 BGB im Zweifel Nacherbe. MerKe | Das Vermächtnis wird aber i. d. R. unwirksam, wenn der Bedachte nicht innerhalb von 30 Jahren nach dem Erbfall gez

Inhaltsverzeichnis

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188. 8. Anfall des Vermächtnisses. 188. II. Die zeitlichen Grenzen für die Anordnung von aufschiebend bedingten oder unter Bestimmung eines Anfangstermins stehenden. Vermächtnissen. 189. 1. Rechtsgeschichtlicher Überblick. 191 a) Entwicklung der §§2162,

gesetzes auf das Besoldungs- und ... - Land Brandenburg

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BGB a. F. neu geordnet. Diese Neuregelun- gen haben Auswirkungen unter anderem auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht. Um weiterhin eine einheitliche Rechtsanwendung im Zusam- menhang mit der Verjährung bei Zahlungsansprüchen auf Besol- dungs- und Vers

Geschäftsfähigkeit/Rechtsfähigkeit/Deliktsfähigkeit - Lehrstuhl ...

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Anwendung findet die Frist des § 2162 BGB grundsätzlich auf alle Vermächtnisarten, somit auch auf Untervermächtnisse und Nachvermächtnisse (§§ 2186, 2191 BGB). Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen eines bestimmten Schwebezustandes. Dieser kann sich e

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BGB § 2162 Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis ...

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19.07.2002 - 2162 Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis [1]. (1) Ein Vermächtnis, das unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet ist, wird mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirk

V ZR 122/11

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Die Bindung durch das Verfügungsverbot sei deshalb gemäß dem Rechtsgedanken der erbrechtlichen Vorschriften (§ 2044 Abs. 2 Satz 1, § 2109 Abs. 1 Satz 1, § 2162 Abs. 1, § 2210 Satz 1 BGB) mit Ablauf von 30 Jahren weggefallen. II. 6 Das hält revisionsrecht

Bestimmungen zum Vermächtnis - Erbrecht-heute.de

http://www.erbrecht-heute.de/Testament/Bestimmungen-zum-Vermaechtnis.html
Hinsichtlich eines Vermächtnisses mit aufschiebender Bedingung ist § 2162 BGB von großer Relevanz, denn hierin ist die 30-jährige Frist für aufgeschobene Vermächtnisse verankert. Demzufolge verliert ein Vermächtnis mit aufschiebender Bedingung nach 30 Ja


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2162

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2162 BGB
    § 2162 Abs. 1 BGB oder § 2162 Abs. I BGB
    § 2162 Abs. 2 BGB oder § 2162 Abs. II BGB

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