§ 2165 BGB, Belastungen
Paragraph 2165 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen, mit denen der Gegenstand belastet ist. Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung zu, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch.


(2) Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, die dem Erblasser selbst zusteht, so ist aus den Umständen zu entnehmen, ob die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld als mitvermacht zu gelten hat.


Benachbarte Paragraphen


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Ausführungsgesetz zum BGB (AGBGB) enthalten. Insoweit gelten die nach- barrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 124 EGBGB i. V. m. Art. 47 ff BayAGBGB unein- geschränkt. Die darin vorgesehenen Abstandsregelungen schützen gerade die Interessen des. Eig

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12.02.2016 - 1533; OLG Düsseldorf ZVertriebsR 2014, 238; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2015, 05107. 22 Habersack/Schürnbrand, ZIP 2014, 749, 754 ff.; Lechner, WM 2015, 2165, 2171 f.; Scholz/Schmidt/Ditté,. ZIP 2015, 605, 614 ff.; MüKo BGB/Schürnbrand, 7. Auf

2288 BGB - TANCK Rechtsanwalts GmbH

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Satz 1 BGB. Hat der Erblasser den Gegenstand belastet oder veräußert, dann steht dem Vermächtnisnehmer gemäß § 2288 Abs. 2. Satz 1 BGB stets ein Anspruch auf Beseitigung der Belas- tung (§ 2165 BGB) und auf Verschaffung des Gegenstan- des zu (§ 2170 BGB)

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05.04.2017 - Hinreichende Beteiligung am Besteuerungsverfahren. Normenketten: BGB § 1922. BGB § 1929. BGB § 1927. BGB § 2087 Abs. 2. BGB § 2147 .... Dies entspreche auch der Regelung des § 1047 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die .... des Vermächtni

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Beck Shop

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mit Einführungsgesetz (Auszug), BGB-Informationspflichten-Verordnung, Unterlassungsklagengesetz,. Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsverordnung, Wohnungseigentumsgesetz, Hausratsverordnung, Vormünder- und. Betreuervergütungsgesetz, Gewaltschutzgesetz (Au


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Rz. 28 Nach § 2165 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Vermächtnisnehmer nicht die Beseitigung der Rechte, mit denen der Gegenstand belastet ist, verlangen kann.[58] Stand jedoch dem Erblasser bereits ein Anspruch auf Beseitigung de

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2165 Belastungen ...

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Bei Grundstücksvermächtnissen ist die Ausnahmeregelung des § 2182 Abs. 3 BGB zu beachten. Ein Gegenstand, der sicherungsübereignet ist, gehört nicht zur Erbschaft. § 2165 BGB ist daher nicht anwendbar. In diesen Fällen wird aber auch § 2169 Abs. 1 BGB ni

BGB § 2165 Belastungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2165/
2165 Belastungen. (1) 1Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen, mit denen der Gegenstand belastet ist. 2Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung

Grundstücksvermächtnis - Immobilie ist belastet - Erbrecht-Ratgeber

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Durch ein Vermächtnis kann der Erblasser jedem Dritten einen Vermögensvorteil zuwenden, § 1939 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). ... mit vermacht wurde und auf den Vermächtnisnehmer übergeht oder ob der Vermächtnisnehmer die Übereignung eines unbelasteten G

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2165

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2165 BGB
    § 2165 Abs. 1 BGB oder § 2165 Abs. I BGB
    § 2165 Abs. 2 BGB oder § 2165 Abs. II BGB

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