§ 2137 BGB, Auslegungsregel für die Befreiung
Paragraph 2137 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen in § 2136 bezeichneten Beschränkungen und Verpflichtungen als angeordnet.


(2) Das Gleiche ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt sein soll.


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18.05.2004 - BGB §§ 2100, 2111, 2137, 2138, 2139, 2363; GBO § 35. Einsetzung eines Nacherben auf den Überrest; Surrogation; Girovertragsverhältnis und. Guthaben bei Vor- und Nacherbschaft. I. Sachverhalt: Der Erblasser E war zweimal verheiratet. Aus der

6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments - Uni Regensburg

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Gutglaubenserwerb gemäß § 2113 Abs. 3 BGB. (§§ 892, 932 BGB; beachte aber § 51 GBO!) bb) Befreiung des Vorerben, § 2136 BGB. -. Auslegungsregeln des § 2137 Abs. 1 und 2 BGB. -. Keine Befreiung von § 2113 Abs. 2 BGB! cc) Surrogation, § 2111 BGB dd) Heraus

und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen ...

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24.06.2011 - GZ IV C 6 - S 2137/0-03. DOK ... Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder durch Übernahme der mit der Verpflichtung verbunde- ... BGB). Verpflichtungen können einzeln, im Rahmen einer entgeltlichen Betriebsübertra- gung nach § 613a BGB oder durch

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1901a, 1901b BGB: Arzthaftung bei unterbliebenem. Abbruch der künstl. Ernährung [LS. m. Anm. d. Red.] 1716. 6. Erbrecht. BGH. 12. 7.2017 IV ZB 15/16. §§ 2087, 2084 BGB: Erschöpfung des Nachlasses durch. Zuwendung einer Sachgesamtheit. 1716. OLG Düsseldor

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Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2137 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
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§ 2137 BGB Auslegungsregel für die Befreiung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2137-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2137 BGB Auslegungsregel für die Befreiung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Kommentierung zu § 2137 BGB –Auslegungsregel für die Befreiung ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-3/Auslegungsregel-fuer-die-Be...
2137 Auslegungsregel für die Befreiung. (1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen in § 2136 bezeichneten Beschränkungen und Verpf

BGB § 2137 Auslegungsregel für die Befreiung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2137/
20.07.2017 - 2137 Auslegungsregel für die Befreiung. (1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen im § 2136 bezeichneten Beschränkun

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01.05.2006 - Die Aufzählung des § 2136 BGB ist erschöpfend. Die Befreiung setzt eine letztwillige Verfügung voraus. Der Vorerbe kann von einzelnen, aber auch von allen Beschränkungen und Pflichten befreit werden. Die Gesamtbefreiung ist das Übliche. Sie


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2137

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2137 BGB
    § 2137 Abs. 1 BGB oder § 2137 Abs. I BGB
    § 2137 Abs. 2 BGB oder § 2137 Abs. II BGB

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