(1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen in § 2136 bezeichneten Beschränkungen und Verpflichtungen als angeordnet.
(2) Das Gleiche ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt sein soll.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/71cdbf1f-41c8-4c63-805e-7c5a8c08aa0f/12106.pdf
18.05.2004 - BGB §§ 2100, 2111, 2137, 2138, 2139, 2363; GBO § 35. Einsetzung eines Nacherben auf den Überrest; Surrogation; Girovertragsverhältnis und. Guthaben bei Vor- und Nacherbschaft. I. Sachverhalt: Der Erblasser E war zweimal verheiratet. Aus der
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
Gutglaubenserwerb gemäß § 2113 Abs. 3 BGB. (§§ 892, 932 BGB; beachte aber § 51 GBO!) bb) Befreiung des Vorerben, § 2136 BGB. -. Auslegungsregeln des § 2137 Abs. 1 und 2 BGB. -. Keine Befreiung von § 2113 Abs. 2 BGB! cc) Surrogation, § 2111 BGB dd) Heraus
https://www.pcak.de/files/download/BMF-Schreiben/20110624.pdf
24.06.2011 - GZ IV C 6 - S 2137/0-03. DOK ... Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder durch Übernahme der mit der Verpflichtung verbunde- ... BGB). Verpflichtungen können einzeln, im Rahmen einer entgeltlichen Betriebsübertra- gung nach § 613a BGB oder durch
https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/famrz_inhaltsverzeichnisse_2017/FamR...
1901a, 1901b BGB: Arzthaftung bei unterbliebenem. Abbruch der künstl. Ernährung [LS. m. Anm. d. Red.] 1716. 6. Erbrecht. BGH. 12. 7.2017 IV ZB 15/16. §§ 2087, 2084 BGB: Erschöpfung des Nachlasses durch. Zuwendung einer Sachgesamtheit. 1716. OLG Düsseldor
https://shop.wolterskluwer.de/media/pdf/b0/b7/d2/Leseprobe-20BGB-20090005907e00...
Prütting · Wegen · Weinreich. Luchterhand Kommentare. BGB. Kommentar. 12. Auflage e entar. BGB. Leseprobe ... Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Buch 1 ..... 2137. Abschnitt 7. Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld. Titel 1. Hypothek. §§ 1113–1190 . . . . . 21
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die einfache Auslegung daher ergeben, dass der Erblasser mit der Einsetzung auf den Überrest keine vollständige Befreiung anordnen wollte. Trotz des apodiktischen Wortlauts ("gilt") enthält die Vorschrift des §
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2137-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2137 BGB Auslegungsregel für die Befreiung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-3/Auslegungsregel-fuer-die-Be...
2137 Auslegungsregel für die Befreiung. (1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen in § 2136 bezeichneten Beschränkungen und Verpf
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2137/
20.07.2017 - 2137 Auslegungsregel für die Befreiung. (1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen im § 2136 bezeichneten Beschränkun
http://www.iww.de/ee/archiv/vor-und-nacherbschaft-tuecken-der-vor-und-nacherbsc...
01.05.2006 - Die Aufzählung des § 2136 BGB ist erschöpfend. Die Befreiung setzt eine letztwillige Verfügung voraus. Der Vorerbe kann von einzelnen, aber auch von allen Beschränkungen und Pflichten befreit werden. Die Gesamtbefreiung ist das Übliche. Sie