Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unberührt.
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https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Dies scheint freilich dem gesetzlichen Konzept nach § 2134 BGB zu widersprechen, wobei die Befreiung von dieser Vorschrift nach § 2136 zu beachten ist. Der BGH sieht dies anders, weil er grundlegende Veränderungen wie die Umwandlung eines unbebauten. Gru
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/028af9d1-3e8d-4cfb-b4eb-de2f3300228e/12108.pdf
01.06.2004. BGB §§ 1586 b, 1601, 1603, 2065, 2075, 2100, 2134, 2302. "Geschiedenentestament": Verwertung des nacherbengebundenen Nachlassvermögens aufgrund Unterhaltsverpflichtung des Vorerben gegenüber geschiedenem Elternteil; Ver- mögensstamm und Verwe
https://www.schauwienold.de/cmshandler/download/id.47/Urtreil-Erbrecht-Ag-Witte...
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze. D. Bezug genommen. Entscheidungsgründe: Die Klage_ ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung eines Betrages in. Höhe von 2418,11 € gemäß
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/08/021/0802134.pdf
8. Wahlperiode. Drucksache 8/2134. 27.09.78. Sachgebiet 404. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des Ehenamens .... BGB, wonach die Frau als Ehenamen immer den. Namen des Mannes ... daß die Neufassung des §
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Jauernig-Buergerliches-Gesetzb...
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar von. Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig, Prof. Dr. Christian Berger, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler,. Prof. Dr. Rolf Stürner, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 15. Auflage. Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Ein "Verwenden" i.S.d. Vorschrift ist auch die Einverleibung von Nachlassgegenständen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung (§§ 946 BGB ff.), z.B. wenn der Vorerbe mit Nachlassmitteln auf eigenem Grundstück ein Haus errichtet. Bei entgeltlichen
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93806.htm
Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unberührt.
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2134-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2134 BGB Eigennützige Verwendung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-3/Eigennuetzige-Verwendung
2134 Eigennützige Verwendung. Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unb
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2134/
2134 Eigennützige Verwendung. 1Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. 2Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt u