§ 2127 BGB, Auskunftsrecht des Nacherben
Paragraph 2127 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Nacherbe ist berechtigt, von dem Vorerben Auskunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt.


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STUFENKLAGE

http://www.olg-saarland.de/fileadmin/user_upload/Stufenklage_Urkundsprozess2018...
Unter Umständen "hilft" ihm das Gesetz mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung (vgl. etwa §§ 666, 1361 Abs. 4 S. 4, 1379, 1580, 1605, 1686, 1839, 1890, 2003 Abs. 2, 2027, 2028, 2057, 2127, 2314 BGB, § 13 Abs. 7 TMG, § 34 Abs. 1 BDSG, 19 Abs.


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Erbrechtliche Auskunftsansprüche - Leseprobe - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/9a/e4/d7/9783406700668_LP.pdf
Rechenschaftspflicht des Vorerben, die sich speziell aus den §§ 2121, 2123, 2127, 2129. BGB ergibt. Der Nacherbe hat auf Grund der vorstehenden Anspruchsgrundlagen mit den für ihn normierten Auskunfts- und Kontrollrechten wichtige Überwachungsinstru- men

Herausgeber und Beirat der FamRZ Gerichtsentscheidungen Inhalt ...

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/famrz_inhaltsverzeichnisse_2017/FamR...
140 FamFG, 1385 f. BGB: Vorzeitige Aufhebung der. Zugewinngemeinschaft. 1563. AmtsG Steinfurt. 9. 5.2017 10 F 404/16. §§ 314 III, 670 f. BGB: Haftungsfreistellung aus Darlehen nach Scheitern der Ehe. 1563 .... 2111, 2121, 2127 BGB: Auskunftsanspruch des

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/2127 - Landtag SH

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/2100/umdruck-18-2127.pdf
27.11.2013 - Der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist ausgesprochen heterogen, weshalb das ordnungsrechtliche Instrument des Zweckentfremdungsverbots je nach örtlicher. Betroffenheit, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Vergangenheit, un-

OLG München, Beschl. v. 17.6.2013 - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2014_1_770.pdf
Zweck der Regelung des § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB widerspre- che der Anwendung des § 1990 .... BGB. Auf beide Einreden hat er sich berufen. Damit steht jetzt schon fest, dass die Klägerin einen Pflichtteils(ergän- zungs)anspruch nicht mit Erfolg geltend mach

Erbrechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzung

https://www.redeker.de/downloads/lehre/2012/44/vorlesung-27-01-2012.pdf
27.01.2012 - 2127 BGB der Vorerbe dem Nacherben. • gem. § 2057 BGB die Miterben untereinander über ausgleichungspflichtige Zuwendungen. • gem. § 2314 Abs. 1 BGB der Erbe dem pflichtteilsberechtigten Nichterben. • gem. § 242 BGB der Erben dem Beschenkten,


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2127 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext Der Nacherbe ist berechtigt, von dem Vorerben Auskunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt. A. Normzweck Rz. 1 Di

§ 2127 BGB Auskunftsrecht des Nacherben - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2127-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2127 BGB Auskunftsrecht des Nacherben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2127 BGB Auskunftsrecht des Nacherben Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93799.htm
Der Nacherbe ist berechtigt, von dem Vorerben Auskunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt.

§§ 2127 bis 2131 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=2127-2131&ag=6597
Der Nacherbe ist berechtigt, von dem Vorerben Auskunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt. Inhaltsverzeichnis | nach oben ...

BGB § 2127 Auskunftsrecht des Nacherben - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2127/
20.07.2017 - ... 3: Einsetzung eines Nacherben. § 2127 Auskunftsrecht des Nacherben. Der Nacherbe ist berechtigt, von dem Vorerben Auskunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwa


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2127

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2127 BGB
    § 2127 Abs. 1 BGB oder § 2127 Abs. I BGB

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