§ 2125 BGB, Verwendungen; Wegnahmerecht
Paragraph 2125 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz verpflichtet.


(2) Der Vorerbe ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er eine zur Erbschaft gehörende Sache versehen hat, wegzunehmen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

PowerPoint-Präsentation

https://hnee.de/_obj/10D1A3C3-58E5-4CD4-891F-60063A0E7EDD/outline/Unternehmensr...
Empfangsbedürftige WE, § 145 BGB. Bindungswirkung ... Zeitablauf. - Tod. Annahme. Empfangsbedürftige WE, § 147 BGB ... Kaufoption 14348 Euro. Kombinierter Einkommens- und Ertragssteuersatz 45%. Sonderzahlung. -6376. -6376. Steuerl. Verteilung. -2125. -21


PDF Dokumente zum Paragraphen

Der Schutz des Nacherben bei der Veräußerung ... - OPUS Würzburg

https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/1791/DissertationRenner.pdf
06.12.2006 - Der gutgläubige Erwerb nach §§ 2113 III, 892 I 2 BGB ......................................... 16 c. Das Innenverhältnis. ... (1) Verhältnis von § 2125 II BGB zu § 2111 II BGB.......................................... 18. (2) Prozessuale ...

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11380 letzte Aktualisierung: 24.11 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/aa0ec82d-d021-41c9-85b8-986a8d01424b/11380.pdf
24.11.2004 - Seite 4 nach § 1027 BGB aus. Mithin bleibt es also dabei, dass in diesem Fall der Eigen- tümer des dienenden Grundstücks berechtigt ist, die Wegefläche entsprechend zu verengen bzw. dort Fahrzeuge abzustellen. Anlage. DNotI-Gutachten Nr. 212

VII GLIEDERUNG Abkürzungsverzeichnis XIII Literaturverzeichnis XVII ...

https://d-nb.info/992492440/04
a) Gewöhnliche Erhaltungskosten, § 21241 BGB. 26 b) Außergewöhnliche Erhaltungskosten, § 2124II BGB. 27. 3. Fruchtziehungskosten, § 102 BGB. 29. 4. Verwendungen, § 2125 I BGB. 30. 5. Lasten. 32 a) Begriff. 32 b) Ordentliche und außerordentliche Lasten, §

Druckerei CH Beck - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/a4/82/2f/9783406587085_LP.pdf
lich halten durfte (Luxusanschaffungen, Bebauung eines Grundstücks, usw.), hat der. Nacherbe dem Vorerbe nach Eintritt der Nacherbfolge diese Verwendungen nach den. Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen, § 2125 Abs. 1 BGB. Der Ersatz- ansp

MultiCooler / EuroCooler

https://www.kress.eu/images/pdfs/Datenblatt_40_2015-05_EuroCooler-FD+TK.pdf
40.2.26H- BGB FD. 2600. TA. 911. 2783. 2125. 1934. 4500. 2250. 2790. 11,4. 60. 60 55. 40.2.26H- CGB FD. 2600. TA. 990. 3358. 2125. 1934. 5100. 2250. 2790. 13,8. 60. 60 55. 40.2.26H- DGB FD. 2600. TA. 1067. 3933. 2125. 1934. 5600. 2250. 2790. 16,2. 60. 60


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2125 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift betrifft diejenigen Verwendungen des Vorerben, welche nach § 2124 BGB weder vom Erhaltungszweck gedeckt sind noch vom Vorerben zur Nachlasserhaltung für erforderlich gehalten werden durften. Verwendungen i.S.d. § 2125 BGB können zum einen

§ 2125 BGB Verwendungen; Wegnahmerecht - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2125-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2125 BGB Verwendungen; Wegnahmerecht - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2125 BGB - Verwendungen; Wegnahmerecht - Rechtswörterbuch

http://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2125/
2125 BGB - § 2125 Verwendungen; Wegnahmerecht (1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge.

BGB § 2125 Verwendungen; Wegnahmerecht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2125/
2125 Verwendungen; Wegnahmerecht. (1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auf

§ 2125 BGB Verwendungen; Wegnahmerecht

http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=2125-BGB
2125 BGB Abs. 1 Satz 1 BGB(1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2125

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2125 BGB
    § 2125 Abs. 1 BGB oder § 2125 Abs. I BGB
    § 2125 Abs. 2 BGB oder § 2125 Abs. II BGB

  • Werbung