(1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz verpflichtet.
(2) Der Vorerbe ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er eine zur Erbschaft gehörende Sache versehen hat, wegzunehmen.
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https://hnee.de/_obj/10D1A3C3-58E5-4CD4-891F-60063A0E7EDD/outline/Unternehmensr...
Empfangsbedürftige WE, § 145 BGB. Bindungswirkung ... Zeitablauf. - Tod. Annahme. Empfangsbedürftige WE, § 147 BGB ... Kaufoption 14348 Euro. Kombinierter Einkommens- und Ertragssteuersatz 45%. Sonderzahlung. -6376. -6376. Steuerl. Verteilung. -2125. -21
https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/1791/DissertationRenner.pdf
06.12.2006 - Der gutgläubige Erwerb nach §§ 2113 III, 892 I 2 BGB ......................................... 16 c. Das Innenverhältnis. ... (1) Verhältnis von § 2125 II BGB zu § 2111 II BGB.......................................... 18. (2) Prozessuale ...
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/aa0ec82d-d021-41c9-85b8-986a8d01424b/11380.pdf
24.11.2004 - Seite 4 nach § 1027 BGB aus. Mithin bleibt es also dabei, dass in diesem Fall der Eigen- tümer des dienenden Grundstücks berechtigt ist, die Wegefläche entsprechend zu verengen bzw. dort Fahrzeuge abzustellen. Anlage. DNotI-Gutachten Nr. 212
https://d-nb.info/992492440/04
a) Gewöhnliche Erhaltungskosten, § 21241 BGB. 26 b) Außergewöhnliche Erhaltungskosten, § 2124II BGB. 27. 3. Fruchtziehungskosten, § 102 BGB. 29. 4. Verwendungen, § 2125 I BGB. 30. 5. Lasten. 32 a) Begriff. 32 b) Ordentliche und außerordentliche Lasten, §
https://www.soldan.de/media/pdf/a4/82/2f/9783406587085_LP.pdf
lich halten durfte (Luxusanschaffungen, Bebauung eines Grundstücks, usw.), hat der. Nacherbe dem Vorerbe nach Eintritt der Nacherbfolge diese Verwendungen nach den. Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen, § 2125 Abs. 1 BGB. Der Ersatz- ansp
https://www.kress.eu/images/pdfs/Datenblatt_40_2015-05_EuroCooler-FD+TK.pdf
40.2.26H- BGB FD. 2600. TA. 911. 2783. 2125. 1934. 4500. 2250. 2790. 11,4. 60. 60 55. 40.2.26H- CGB FD. 2600. TA. 990. 3358. 2125. 1934. 5100. 2250. 2790. 13,8. 60. 60 55. 40.2.26H- DGB FD. 2600. TA. 1067. 3933. 2125. 1934. 5600. 2250. 2790. 16,2. 60. 60
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift betrifft diejenigen Verwendungen des Vorerben, welche nach § 2124 BGB weder vom Erhaltungszweck gedeckt sind noch vom Vorerben zur Nachlasserhaltung für erforderlich gehalten werden durften. Verwendungen i.S.d. § 2125 BGB können zum einen
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2125-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2125 BGB Verwendungen; Wegnahmerecht - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2125/
2125 BGB - § 2125 Verwendungen; Wegnahmerecht (1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2125/
2125 Verwendungen; Wegnahmerecht. (1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auf
http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=2125-BGB
2125 BGB Abs. 1 Satz 1 BGB(1) Macht der Vorerbe Verwendungen auf die Erbschaft, die nicht unter die Vorschrift des § 2124 fallen, so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach.