Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.karlsruher-erbrechtstage.de/images/pr%C3%A4sentation%201/$file/pr%C3...
28.10.2014 - www.caemmerer-lenz.de. 28.10.2014. 9. Vor- Nacherbschaft. Plichten des Vorerben. - gewöhnliche Erhaltungskosten. - Pflicht zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2121 BGB). - Zustandsfeststellung (§ 2122 BGB). „Rechte“ des Vorerben.
https://d-nb.info/98661758X/04
Die Entstehung des BGB im Überblick mit Nachweis der Quellentexte. {Joachim RückertlStefan Stalte). XXXII vor 241. ... 2122. §§372-386. Hinterlegung (Tilman Repgen). 2169. §§387-396. Aufrechnung (Reinhard Zimmermann). 2179. §397,. Erlass (Jens Kleinschmi
https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97834...
n von der Verpflichtung, den Zustand der Erbschaft durch einen. Sachverständigen feststellen zu lassen (§ 2122 Satz 2 BGB) und n von der Verpflichtung des Vorerben, dem Nacherben später ggf. Schadensersatz zu leisten (§ 2138 Abs. 2 BGB). 8. Rechtspositio
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93794.htm
Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu.
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2122-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2122 BGB Feststellung des Zustands der Erbschaft - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/2122
... 3 – Testament → Titel 3 – Einsetzung eines Nacherben. 1Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu. § 2121 BGB, Verzeichnis der
http://www.bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-3/Feststellung-des-Zustand...
2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft. Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2122/
Buch 5: Erbrecht. Abschnitt 3: Testament. Titel 3: Einsetzung eines Nacherben. § 2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft. 1Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2D