§ 2121 BGB, Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände
Paragraph 2121 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände mitzuteilen. Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben zu unterzeichnen; der Vorerbe hat auf Verlangen die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen zu lassen.


(2) Der Nacherbe kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen wird.


(3) Der Vorerbe ist berechtigt und auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, das Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufnehmen zu lassen.


(4) Die Kosten der Aufnahme und der Beglaubigung fallen der Erbschaft zur Last.


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Erbrechtliche Auskunftsansprüche - Leseprobe - Beck Shop

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Der Vorerbe hat dem Nacherben gemäß § 2121 BGB auf Verlangen ein Nachlassver- zeichnis vorzulegen, bei dem folgende Wirksamkeitsvoraussetzungen und Möglichkeiten zu beachten sind: – Das Verzeichnis muss das Tagesdatum der Errichtung enthalten. – Das Verz

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25.11.2005 - Nach ständiger Rechtsprechung des BGB ist ä. 2314 auf den pflichtteilsberechtigten Erben nicht entsprechend anzuwen- den (vgl. z.B. BGH, NJW 1981, 8.2052). Der Nacherbe kann die für ihn wichtigen Umstände mit Hilfe eigener, ihm vom Gesetz fü

Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit;

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21.11.2014 - IV C 4 - S 2121/07/0010 - 2008/0656438;. BMF-Schreiben vom 14. .... Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB an ehrenamtlich tätige Betreuer (§ 1896. Absatz 1 Satz 1, § 1908i ... Pfleger (§§ 1909 ff., 1915 Absatz 1 Satz 1 BGB) fallen ab dem

und Nacherbschaft Vorerbe Nacherbe - Karlsruher Erbrechtstage

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28.10.2014 - www.caemmerer-lenz.de. 28.10.2014. 9. Vor- Nacherbschaft. Plichten des Vorerben. - gewöhnliche Erhaltungskosten. - Pflicht zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2121 BGB). - Zustandsfeststellung (§ 2122 BGB). „Rechte“ des Vorerben.

V. Kapitel: Ansprüche des Erben – Nacherbe - Nomos Shop

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BGB. Anspruchsinhaber ist der Nacherbe. Sind mehrere Nacherben vorhanden, können sie den An- spruch unabhängig voneinander, auch gegen den Willen der anderen Nacherben, geltend ma- chen.32 Ist ein Nacherben-Testamentsvollstrecker bestellt, kann das Recht


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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2121 Verzeichnis ...

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Gleichzeitig schützt das Verzeichnis den Vorerben vor unbegründeten Ersatzansprüchen. Von der Pflicht zur Mitteilung des Verzeichnisses kann der Vorerbe nicht befreit werden, vgl. § 2136 BGB. Anders als das Inventar gem. § 2009 BGB begründet das Verzeich

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20.07.2017 - 2121 Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände. (1) 1Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände mitzuteilen. 2Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von

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So kann der Nacherbe vom Vorerben nach Eintritt des Erbfalls verlangen, dass ihm dieser ein schriftliches und unterschriebenes Verzeichnis aller Erbschaftsgegenstände übergibt, § 2121 BGB. Der Nacherbe kann sich auf diesem weg einen Überblick über alle z

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09.10.2012 - Der Nacherbe hat schon vor Eintritt des Nacherbfalls Rechte gegenüber dem Vorerben, z.B. das Recht auf Auskunft gemäß § 2121 BGB oder die Eintragung von Sperrvermerken bei Wertpapieren, § 2116 ff. Die Vorerbschaft ist als Sondervermögen des

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21.04.2005 - 2121 BGB vom Vorerben zu beliebiger Zeit - jedoch nur einmal (BGH, NJW 1995, 456) - auf Kosten des Nachlasses die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses der Erbschaftsgegenstände verlangen. Hierdurch soll der Nacherbe ein Beweismittel für d


  • Verortung im BGB

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2121 BGB
    § 2121 Abs. 1 BGB oder § 2121 Abs. I BGB
    § 2121 Abs. 2 BGB oder § 2121 Abs. II BGB
    § 2121 Abs. 3 BGB oder § 2121 Abs. III BGB
    § 2121 Abs. 4 BGB oder § 2121 Abs. IV BGB

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