§ 2123 BGB, Wirtschaftsplan
Paragraph 2123 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Gehört ein Wald zur Erbschaft, so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. Die Kosten fallen der Erbschaft zur Last.


(2) Das Gleiche gilt, wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage zur Erbschaft gehört.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Erbrechtliche Auskunftsansprüche - Leseprobe - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/9a/e4/d7/9783406700668_LP.pdf
Rechenschaftspflicht des Vorerben, die sich speziell aus den §§ 2121, 2123, 2127, 2129. BGB ergibt. Der Nacherbe hat auf Grund der vorstehenden Anspruchsgrundlagen mit den für ihn normierten Auskunfts- und Kontrollrechten wichtige Überwachungsinstru- men

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Hirte, Sachverzeichnis - Beck Shop

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516; ungerechtfertigte 1 812 bis 822. Bergrecht 2 67. Bergwerk, Erbschaft 1 2123; Wirtschafts- plan beim Nießbrauch 1 1038. Bergwerksbetrieb, Haftung 10 3. Berichtigung des Grundbuchs 1 894 bis. 899, 1144 f., 1167, 1416; der Nachlassver- bindlichkeiten 1

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

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14.06.2004 - Der Aufgabenbereich des Nacherbentestamentsvollstreckers richtet sich daher nicht nach den §§ 2203 ff. insbesondere nicht nach § 2205 BGB, sondern nach dem Recht der Nacherbfolge, also den Vorschriften der §§ 2116 - 2123, 2127, 2128 BGB und

Zitierregeln HA - Juristische Fakultät Heidelberg - Uni Heidelberg

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ohne Gesetzesangabe entstammen dem BGB“, muss der Normkörper nicht immer wieder neu zitiert werden. ... Schadensersatz beschäftigen und bei § 292 BGB der Titel auch endet. Will man die Reichweite einschränken, kann man auch so zitieren: - §§ 280-288 BGB

OLG Schleswig hat mit Urteil vom 17. Juni 2016 (Az. 4 U ... - Jurop.org

http://www.jurop.org/wp-content/uploads/2016/07/Urteil-OLG-Schleswig.pdf
BGB zu verschaffen. Das ist der Normalfall, von dem das Gesetz in den §§ 1090 ff. BGB ausgeht. (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2014 - V ZR 51/13, NJW-RR 2014, 1423; BGH, Urteil vom 20.09.1974. - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123). Die Parteien können zwar grundsätz


Webseiten zum Paragraphen

§ 2123 BGB Wirtschaftsplan - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2123-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2123 BGB Wirtschaftsplan - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2123 ... - Haufe

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Kommentierung zu § 2123 BGB –Wirtschaftsplan– im frei verfügbaren ...

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BGB § 2123 Wirtschaftsplan - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2123/
20.07.2017 - 2123 Wirtschaftsplan. (1) 1Gehört ein Wald zur Erbschaft, so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt ein


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2123

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2123 BGB
    § 2123 Abs. 1 BGB oder § 2123 Abs. I BGB
    § 2123 Abs. 2 BGB oder § 2123 Abs. II BGB

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